Heiko Maas legt am Mittwoch seine Pläne für die Vorratsdatenspeicherung vor. Foto: dpa

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) legt die Leitlinien für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vor.

Berlin - Nach monatelangem koalitionsinternen Streit legt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Leitlinien für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vor. Maas will seine Vorstellungen dazu am Mittwochmittag (11.45 Uhr) präsentieren. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will sich zu den Plänen äußern (12.20 Uhr).

Beide hatten über Monate um die Frage gerungen, ob Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung zurückkehren sollte oder nicht. Es geht dabei um die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Diese soll beim Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen helfen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 verworfen. Die damalige Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Nach dem EuGH-Urteil lagen die Pläne zunächst auf Eis. Nach den jüngsten Terroranschlägen von Kopenhagen und Paris - und seitdem klar ist, dass die EU-Kommission selbst keine neue Richtlinie dazu erarbeiten wird - war die Debatte darüber neu entbrannt, ob Deutschland eine eigene Neuregelung auf den Weg bringen sollte.