Nicht nur Beate Zschäpe muss sich vor Gericht verantworten. Foto: dpa

Gegen fünf Angeklagte richtet sich der NSU-Prozess am Oberlandesgericht München. Neben der Hautangeklagten Beate Zschäpe wird noch über vier weitere Personen geurteilt.

Stuttgart - Nach fünf Jahren fällt am Mittwoch das Urteil im NSU-Prozess. Neben der Hauptangeklagten Beate Zschäpe stehen vier Männer vor Gericht. Eine Übersicht.

Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte

Strafvorwurf
Die Bundesanwaltschaft wirft der 43-jährigen Beate Zschäpe aus Jena vor, als fester Teil des NSU in die Mordpläne eingeweiht gewesen zu sein. Zudem habe sie für die Tarnung des Trios im Untergrund gesorgt. Nach dem Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard soll Zschäpe die gemeinsame Wohnung angezündet und ein Bekennervideo verschickt haben.

Forderung der Bundesanwaltschaft
Zschäpe soll lebenslang in Haft und anschließend in Sicherheitsverwahrung. Die Höchststrafe.

Forderung der Verteidigung
Zschäpe sei keine Mörderin, keine Terroristin und keine Attentäterin, sagen ihre Altverteidiger und fordern eine sofortige Freilassung Zschäpes, die seit mehr als sechseinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Ihre neuen Verteidiger forderten zuvor eine maximale Strafe von zehn Jahren.

Ralf Wohlleben, der mutmaßliche Waffenbeschaffer

Strafvorwurf Ralf Wohlleben begann um die Jahrtausendwende, sich bei der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, der NPD, zu engagieren. Zeitweise war er deren Pressesprecher in Thüringen. Der 43-Jährige soll für den NSU die Tatwaffe besorgt haben, mit der später neun Menschen erschossen wurden: eine Ceska 83. Auch soll er das Trio mit Geld unterstützt haben. Forderung der Bundesanwaltschaft
Ralf Wohlleben soll wegen Beihilfe zum neunfachen Mord für zwölf Jahre ins Gefängnis. Forderung der Verteidigung
Wohlleben lässt sich von Anwälten vertreten, die der Neonaziszene nahestehen. Sie fordern einen Freispruch: Wohlleben habe zwar eine Ceska-Pistole beschafft, dies sei aber nicht die Waffe gewesen, mit der die Morde begangen wurden. Auch bestreiten sie, dass er dem NSU Geld gegeben haben soll.

Carsten S., der mutmaßliche Waffenbote

Strafvorwurf
Wie Ralf Wohlleben steht Carsten S. wegen Beihilfe zum neunfachen Mord vor Gericht. Er soll die Pistole, die Wohlleben besorgt haben soll, dem NSU-Trio gebracht haben. Carsten S. hat das zu Beginn des Prozesses gestanden und dabei Wohlleben stark belastet. Vor Gericht entschuldigte sich der heute 38-Jährige. Er hat sich von der Neonaziszene losgesagt und ist in einem Zeugenschutzprogramm.

Forderung der Bundesanwaltschaft
Carsten S. war zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt, weshalb der Anklagevertreter eine Jugendstrafe von drei Jahren verlangt.

Forderung der Verteidigung
Die Verteidiger von Carsten S. haben einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Sie argumentieren, S. sei damals ein „willfähriger“ Helfer von Wohlleben gewesen. Von geplanten Morden habe er nichts gewusst.

André E., offener Nazi und Freund des NSU

Strafvorwurf
André E. macht vor Gericht keinen Hehl aus seiner nationalsozialistischen Einstellung. Ein Tattoo wünscht Juden den Tod. E. und seine Frau waren wohl mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt eng befreundet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, für das Trio eine Wohnung und Wohnmobile angemietet zu haben. Eines nutzte der NSU mutmaßlich, um zum Anschlagsort in Köln zu fahren. Nach dem Selbstmord Böhnhardts und Mundlos’ soll E. Zschäpe bei der Flucht geholfen haben.

Forderung der Bundesanwaltschaft
André E. soll für zwölf Jahre ins Gefängnis.

Forderung der Verteidiger
André E. soll freigesprochen werden. Er sei zwar Nationalsozialist, habe sich aber nicht der Beihilfe zum versuchten Mord oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht.

Holger G., Helfer im Untergrund?

Strafvorwurf
Als das NSU-Trio in den Untergrund ging, soll Holger G. maßgeblich geholfen haben. Die vier kannten sich von früher und fuhren immer wieder zusammen in den Urlaub. In der Anklage heißt es, G. habe die terroristische Vereinigung des NSU mehrfach unterstützt, indem er dem Trio falsche Papiere wie Pässe und Führerscheine besorgt habe. Das hat der heute 44-Jährige zugegeben. Vor Gericht hat er Beate Zschäpe belastet und sie als gleichberechtigtes NSU-Mitglied bezeichnet. Bei den Opfern hat er sich entschuldigt.

Forderung der Bundesanwaltschaft
Holger G. soll für fünf Jahre ins Gefängnis.

Forderung der Verteidigung
Die Verteidiger sagten, G. wolle für seine Taten geradestehen. So schlugen sie eine Haftstrafe von „weniger als zwei Jahren“ vor. Denn von den Morden habe er nicht gewusst.