Wettermoderator Jörg Kachelmann hat vor Gericht einen weiteren Teilerfolg gegen seine ehmalige Freundin Claudia D. errungen. Foto: dpa

Wettermoderator Jörg Kachelmann hat einen weiteren Teilerfolg im juristischen Feldzug gegen seine ehemalige Geliebte Claudia D. errungen.

Köln - Wettermoderator Jörg Kachelmann hat einen weiteren Teilerfolg im juristischen Feldzug gegen seine ehemalige Geliebte Claudia D. errungen. Die Frau, die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, scheiterte am Dienstag beim Oberlandesgericht Köln mit einer Berufung gegen ein Urteil, das ihr mehrere Anschuldigungen gegen Kachelmann untersagt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Für den Anwalt von Claudia D. ist das Urteil „kein Fingerzeig“ für noch ausstehende Entscheidungen anderer Gerichte - genau dies stellt es aber für Kachelmanns Vertreter dar.

In dem Streit ging es um Vorwürfe, die Claudia D. im Juni 2011 in einem Interview der Zeitschrift „Bunte“ äußerte. Darin wirft sie dem heute 54 Jahre alten Schweizer vor, sie vergewaltigt und sich „diesen Wahnsinn nicht ausgedacht“ zu haben. Zudem behauptet sie, Kachelmann habe ihr nach der angeblichen Tat mit dem Tode gedroht und diese Äußerung nie zurückgenommen. Claudia D. hatte Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht gebracht. Das Mannheimer Landgericht hatte ihn im Mai 2011 nach einem spektakulären Prozess aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Weiterer Schritt im Marathon der Gerichtsverfahren

Nach diesem Freispruch, der im Oktober 2011 rechtskräftig wurde, begann Kachelmann damit, seinen Ruf wiederherzustellen. Unter anderem veröffentlichte er das Abrechnungs-Buch „Recht und Gerechtigkeit“, in dem er auch Vorwürfe gegen Polizei und Justiz erhebt. Zuletzt setzte er durch, den vollen Namen von Claudia D. öffentlich nennen zu dürfen. Zudem entschied das Mannheimer Landgericht vor knapp zwei Wochen, dass Kachelmann seine langjährige Freundin als Falschbeschuldigerin titulieren darf.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker feierte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes darum auch als Erfolg und ordnete es in einen größeren Zusammenhang ein: „Dieses weitere Urteil gegen die Falschbeschuldigerin ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu Kachelmanns Rehabilitation“, sagte er der Nachrichtenagentur dapd.

Dagegen sagte der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, die jüngste Entscheidung habe mit den vier anderen laufenden Verfahren nichts zu tun: „Es hat keine Auswirkungen auf andere Verfahren. Es ist kein Fingerzeig.“ Hinter den vier noch laufenden Verfahren verbergen sich die Streitigkeiten um die Namensnennung sowie um die Frage, ob Kachelmann Claudia D. als Falschbeschuldigerin und Kriminelle bezeichnen darf. Dazu bereits gefasste Beschlüsse seien noch nicht rechtskräftig, sagte Zipper, der die Frau in Köln nicht vertrat.

Claudia D. könnte nun den Bundesgerichtshof anrufen

Als weiterer Prozess läuft derzeit vor dem Frankfurter Landgericht eine Klage von Kachelmann auf 13.352,69 Euro Schadenersatz für die Rechnungen von Gutachtern, die er für den Vergewaltigungsprozess in Mannheim beauftragt hatte. Grund für diese Klage ist nach Einschätzung von Prozessbeobachtern aber nicht ein finanzielles Interesse. Kachelmann versucht offenbar auch, seine Unschuld gerichtlich zu untermauern.

Eine Revision gegen die Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichtes ist Claudia D. nach Angaben der Gerichtssprecherin nicht möglich. Sie könne dagegen aber noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Die schriftliche Urteilsbegründung stand zunächst noch aus.