Im Frühjahr gingen die Studenten wie hier in Stuttgart gegen die Unimaut auf die Straße. Foto: Lichtgut/Verena Ecker

Ein Betroffener erhebt Klage gegen die Gebühren für ausländische Studierende. Die Studentenvertretung in Freiburg hofft, dass damit die Proteste neu belebt werden.

Freiburg - Die Protestaktionen gegen die Gebühren für internationale Studierende gehen in die nächste Runde. Ein Betroffener erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Diese Klage will die Studierendenvertretung der Universität Freiburg am kommenden Freitag öffentlichkeitswirksam einreichen. Vom Wintersemester 2017/18 an müssen in Baden-Württemberg Studierende aus Nicht-EU-Staaten pro Semester 1500 Euro Gebühren bezahlen. Das bezeichnet die Studierenvertretung als diskriminierend. Von der Aktion am Freitag erhoffen die Studierenendvertreter einen neuen Impuls für die Proteste gegen die Gebühren.

Rückendeckung von SPD und DGB

Luisa Boos, die Generalsekretärin der baden-württembergischen SPD, nennt die Gebühren ebenfalls „diskriminierend, unsolidarisch und ein Bürokratiemonster“. Sie befürchtet, „heute werden Ausländer zur Kasse gebeten, morgen alle“. Den Protest der Studenten lobt sie als „gelebte Solidarität“. Auch der DGB im Land begrüßt es, dass die Studierendenvertretung den Betroffenen bei seiner Klage unterstützt. Die Gebühren würden ausländische Studierende und Menschen, die ein Zweitstudium absolvieren, benachteiligen. Für ein Zweitstudium sind 650 Euro fällig. Eine „nennenswerte Verbesserung von Lehre und Forschung“ erwartet die DGB-Vize Gabriele Frenzer-Wolf durch die Gebühren nicht.

Kritik an der Umsetzung

Aus Hochschulkreisen war Kritik an der Umsetzung des Gesetzes laut geworden. So sei erst bekannt geworden, wie viele Bewerber von den Gebühren befreit werden könnten, nachdem die Zulassungsbescheide bereits verschickt worden seien. Zu den notwendigen Verordnungen gebe es nicht einmal Entwürfe. Handreichungen wurden vermisst. Allgemein äußerten Studierendenvertretungen und Hochschulverwaltungen Unverständnis über die kurzfristige Einführung der Gebühren. Das Gesetz wurde erst im Mai beschlossen.