Niemand weiß, was der künftige Rathauschef der Stadt Mosbach eigentlich verdient. Schuld ist die jüngste Volkszählung. Foto: dpa

Solange die Volkszählung nicht rechtskräftig ist, ist die Bezahlung künftiger Rathauschefs ungeklärt.

Mosbach - Die Stadt Mosbach will demnächst den Posten des Oberbürgermeisters neu ausschreiben, doch dafür fehlt ihr noch eine wichtige Information: Niemand weiß, was der künftige Rathauschef eigentlich verdient. Das ist eine Folge der jüngsten Volkszählung, denn deren Ergebnis steckt noch in der Warteschleife eines längeren Rechtsstreits. Mosbach will nämlich ebenso wenig wie Hunderte andere Städte hinnehmen, dass es weniger Einwohner hat als bisher angenommen, und legt deshalb Widerspruch ein. Vor Ende 2014, vielleicht sogar 2015 werde die Sache nicht entschieden sein, glauben Fachleute. Doch welche Einwohnerzahl gilt bis dahin?

Diese Frage spielt nicht nur für die Gehälter der Bürgermeister eine Rolle, sondern für die Einnahmen der Kommunen insgesamt. Doch während man für finanztechnische Details längst Übergangsregelungen gefunden hat, ist die Besoldung der Rathauschefs noch ungeklärt. Zwar können sich die Amtsinhaber zurücklehnen, denn ihr Salär wird nicht gekürzt – auch wenn die Volkszählung Tausende Karteileichen zutage gefördert hat. Sobald ein Bürgermeister aber neu ins Amt kommt oder eine Gehaltsstufe steigt, steht das Problem im Raum. Und zwar nicht nur in Mosbach, sondern theoretisch in allen Kommunen, in denen nächstes Jahr gewählt wird – von Baden-Baden bis Schorndorf.

Für amtierenden OB gilt Bestandsschutz

In der Verwaltungsgemeinschaft Mosbach zum Beispiel verdient der Amtsinhaber derzeit rund 8000 Euro monatlich Grundgehalt (B 5), weil er knapp über 30 000 Einwohner vertritt. Die neue Volkszählung attestiert ihm aber nur 29 320 Einwohner – das ist eine Gehaltsstufe oder 500 Euro darunter. Für den OB selbst gilt Bestandsschutz, auch dann, wenn er noch einmal gewählt wird. Ein potenzieller Nachfolger jedoch weiß derzeit noch nicht, was er in Mosbach verdient: B 4 oder B  5. Jetzt soll das Innenministerium die knifflige Frage beantworten.