In den betroffenen gebieten in Baden-Württemberg herrscht zwar kein Leinenzwang, doch Hundehalter sollten darauf achten, dass ihre Tiere keine toten Vögel ins Maul nehmen. Foto: dpa

In den Sperrbezirken einiger Bundesländer zwingt die Vogelgrippe Hunde und Katzen an die Leine. In Baden-Württemberg gibt es bisher keine besonderen Maßnahmen.

Berlin - Katzen und Hunde dürfen wegen der Vogelgrippe in einigen Gebieten Deutschlands nicht mehr frei herumlaufen. Es gibt zwar keinen Nachweis, dass sie an den H5N8-Viren erkranken. Sie können jedoch die Erreger verbreiten, wenn Kot infizierter Vögel an Pfoten und Fell haftet oder sie sich an toten Vögeln zu schaffen machen.

20 Sperrbezirke in Mecklenburg-Vorpommern

Nach der deutschen Geflügelpest-Verordnung können Behörden um Fundorte mit Vogelgrippe-Viren infizierter Vögel Sperrbezirke verhängen. „Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen“, heißt es dort. Zuständige Behörden können aber Ausnahmen genehmigen - so gehen Bundesländer und Landkreise sehr unterschiedlich mit den Vorgaben um.

Im besonders von Vogelgrippe betroffenen Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Haustiere in rund 20 Sperrbezirken nicht mehr unangeleint im Freien umherlaufen, wie das Landesagrarministerium mitteilte. Bei Verstößen drohen zumindest in einigen Landkreisen Bußgeldverfahren. Anders als manche Tierhalter befürchten, dürfen Katzen und Hunde, die in Verbotszonen freilaufend gesehen werden, nicht einfach von Jägern erschossen werden. Das Verbot sei daher schwer durchzusetzen, hieß es aus dem Ministerium.

Kein Leinenzwang in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg grassiert die Vogelgrippe bisher nur am Bodensee. Betroffen sind bislang zahlreiche Wildvögel. Es gebe dort keine gesonderten Maßnahmen etwa für Hunde und Katzen, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. „Allerdings sollten Hundehalter an Seen und Flüssen darauf achten, dass Hunde keine toten Vögel ins Maul nehmen.“ In Bayern haben einige der Landkreise und Städte dazu geraten, in der Nähe der betroffenen Gewässer Hunde vorsorglich an die Leine zu nehmen und auch Katzen nicht frei laufen zu lassen.

Auch in Niedersachsen liegt die Entscheidung, dass bei Vogelgrippe-Fällen Katzen im Haus gehalten werden und Hunde an die Leine müssen, beim Landkreis. Im Landkreis Peine hatten die Behörden nach einem Vogelgrippe-Fall bei einem Wildvogel in der vergangenen Woche angeordnet, dass Hunde und Katzen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen dürfen. Eine entsprechende Anordnung verfügte auch die benachbarte Region Hannover.

In Hessen gilt eine Leinenpflicht für einen Sperrbezirk rund um den Fundort einer Ente in Nordhessen. Zudem bitten hessische Behörden darum, Hunde und Katzen in speziellen Risikozonen bei großen Flüssen und Seen nicht frei herumlaufen zu lassen. In Berlin gilt der Sperrbezirk rund um die Baerwaldbrücke in Kreuzberg.