Videoüberwachung ist strengen Regeln unterworfen. Foto: dpa/Lino Mirgeler

Mit einer eher schemenhaften Aufnahme fahndet die Polizei nach einem Räuber. Was bringt das verwaschene Bild? Und woher stammt es?

Stuttgart - Die Reaktionen im Netz reichen von Mitleid bis Hohn und Spott: Kaum ein Leser kann sich vorstellen, dass man auf einem von der Polizei veröffentlichten Fahndungsfoto, einen Täter erkennt. Man sieht darauf eher einen Schatten als einen Mann. Die Kommentatoren in den sozialen Netzwerken fragten, was das denn solle und ob eine Bank hofft, mit einer Kamera mit solch schwacher Leistung Straftaten aufklären zu können. Gesucht wird ein Mann, der am Montag einer Frau einen Stoffbeutel aus der Hand reißen wollte, als sie gerade in die Volksbank am Ernst-Reuter-Platz in Giebel gehen wollte. .

Die Fahnder hoffen, dass jemand den Mann erkennt

„Die Kollegen vom Raubdezernat sind froh, überhaupt einen Ansatz zu haben“, sagt die Polizeisprecherin Monika Ackermann. Auch wenn das Foto von sehr schlechter Qualität sei, so könne man aus Erfahrung sagen, dass auch solche Aufnahmen helfen können: „Wer den Mann kennt, der erkennt ihn aufgrund der Körperhaltung und anderer Merkmale schon“, sagt die Pressesprecherin. Natürlich würde aufgrund der schemenhaften Aufnahme niemand den Tatverdächtigen bei einer zufälligen Begegnung wiedererkennen.

Zur Kamera darf sich die Polizei nicht äußern. Nur so viel: Ein Richter habe der Veröffentlichung der Aufnahme zugestimmt. Es sei auch keine Kamera der Überwachungstechnik der Volksbank, ergänzt ein Sprecher des Geldinstituts. Er vermutet, dass sie an einem Nachbargebäude hänge. Das kann Folgen haben, denn die Kamera filmt – so viel erkennt man wiederum – offenkundig den öffentlichen Raum: Der Mann ist zu sehen, wie er den Gehweg entlanggeht. Das widerspricht den Regeln des Datenschutzes: Überwachungskameras dürfen nur auf Privat- und Firmengelände gerichtet sein. Verwenden darf die Polizei das Foto dennoch. Das erlaube das deutsche Recht. Zwar kann es sein, dass eine Kamera später abgehängt werden muss, wenn durch die Fahndungsfotos herauskam, dass sie widerrechtlich filme. Die auf die Aufnahmen aufbauenden Beweise dürfe man jedoch verwenden. In den USA wäre das nicht erlaubt.