Auf der Mitgliederversammlung im vergangenen September schien die VfB-Welt noch in Ordnung, im Bild das Präsidium mit Rainer Adrion, Claus Vogt und Christian Riethmüller (von links). Foto: Baumann/Hansjürgen Britsch

Der VfB Stuttgart kommt nicht zur Ruhe. Nun wurde bekannt, dass eine Strafanzeige gegen das Vereinspräsidium gestellt wurde.

Beim VfB Stuttgart bleibt es unruhig – und das kurz vor dem wichtigen Jahresauftakt in der Fußball-Bundesliga gegen den 1. FSV Mainz 05 an diesem Samstag. Nach Informationen unserer Redaktion prüft die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Personen des VfB unter dem Aktenzeichen 142 Js 4659/23. Der Prüfungsvorgang wird von der Behörde bestätigt, ebenso der Eingang einer Strafanzeige.

Offenbar richtet sich diese gegen das VfB-Präsidium (Claus Vogt, Rainer Adrion, Christian Riethmüller). „Das Verfahren befindet sich noch im Stadium der Vorprüfung“, heißt es bei der Staatsanwaltschaft zu dem Anfangsverdacht. Nähere Auskünfte werden nicht erteilt. Es steht der Vorwurf der möglichen Veruntreuung von Vereinsgeldern im Raum. Auf Anfrage teilte der VfB mit, dass nach aktuellem Stand beim Club weder eine Anzeige noch Informationen zu entsprechenden Ermittlungen vorliegen würden.

Die Strafanzeige wurde Ende des vergangenen Jahres von einem VfB-Mitglied aus Ulm erstattet. Sie steht im Zusammenhang mit dem eventuellen Satzungsverstoß des Vereinsbeirats Marc Nicolai Schlecht (wir berichteten). Dieser war eine Zeit lang als Teamarzt für die Oberliga-Fußballerinnen des VfB tätig. Da das erste Frauenteam im vergangenen September aber rückwirkend zum Juli 2022 vom VfB e. V. in die VfB AG ausgegliedert wurde, gibt es Probleme.

Laut Paragraf zwölf der Satzung ist es nicht erlaubt, ehrenamtlich in einem Vereinsgremium tätig zu sein und gleichzeitig Geld von der AG zu erhalten. Schlecht ist aus diesem Grund nicht mehr für das erste Frauenteam zuständig. Der VfB hatte den Fall juristisch prüfen lassen – mit dem Schluss, dass aus Vereinssicht kein Satzungsverstoß vorliegt. Nun stellt sich allerdings die Frage, ob die Dienstleistung der medizinischen Betreuung, die Schlecht während einer Übergangszeit in der VfB AG erbracht hat, letztlich unrechtmäßig vom VfB e. V. bezahlt wurde. Die Staatsanwaltschaft prüft den Sachverhalt und beschäftigt sich unter anderem damit, um welchen Betrag es sich handelt.

Der Umgang mit den möglichen Satzungsverstößen von Schlecht und auch André Bühler (sitzt ebenfalls im Vereinsbeirat) hat zuletzt beim VfB zu Kontroversen im Präsidium und Vereinsbeirat geführt. Susanne Schosser und Martin Bizer sind unter anderem deswegen aus dem Vereinsbeirat zurückgetreten. „Zu einer Strafanzeige, die wir inhaltlich nicht kennen, können wir uns nachvollziehbarerweise nicht äußern“, teilte der VfB mit. „Sollte es dabei jedoch, wie von den Medien vermutet wird, um den Vorwurf gehen, das Präsidium habe zum Schaden des e.V. Leistungen von Marc Nicolai Schlecht als Mannschaftsarzt durch den e.V. bezahlt, obwohl er eigentlich für die AG tätig gewesen sei, dann weisen wir diesen Vorwurf vollumfänglich zurück.“