Ein VfB-Fan war nach einem Auswärtsspiel brutal angegriffen worden (Symbolbild). Foto: Pressefoto Baumann/Julia Rahn

Er nahm den Tod eines Fans des VfB Stuttgarts billigend in Kauf – dafür muss ein 31-jähriger Fußballfan aus dem Landkreis Hildesheim nun dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Stuttgart/Wolfsburg - Nach einer brutalen Gewaltattacke gegen einen Fan des VfB Stuttgart muss ein 31-Jähriger aus dem Kreis Hildesheim für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Wie das Hildesheimer Landgericht am Mittwoch mitteilte, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Revision gegen ein entsprechendes Urteil verworfen, weil keine Rechtsfehler gemacht worden seien. Der 31-Jährige war wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Gerangel auf dem Bahnsteig

Die Tat ereignete sich Angaben des Gerichts zufolge am 3. Februar 2018 nach dem Besuch des Fußball-Bundesligaspiels des VfL Wolfsburg gegen den VfB Stuttgart. Der Angeklagte fuhr demnach mit einem weiteren, heute 24-jährigen, Täter im Regionalzug von Wolfsburg nach Calberlah (Landkreis Gifhorn). Beim Aussteigen wollte der 31-Jährige einem 50-Jährigen einen Fanschal des VfB Stuttgart entreißen. Danach kam es zu einem Gerangel auf dem Bahnsteig: Dabei schlug der Täter seinem Opfer mit der Faust ins Gesicht. Der VfB-Fan stürzte zu Boden.

Tritte gegen den Kopf

Der Angreifer ließ nicht von seinem Opfer ab, trat mit dem Fuß wuchtig gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes. Das Gericht befand, dass er dabei „tödliche Verletzungen billigend in Kauf“ nahm. Der 24-jährige Angeklagte trat zweimal in den Bauch des VfB-Fans. Das Opfer erlitt mehrere Frakturen im Gesicht und musste im Krankenhaus operiert werden.

Täter gestanden Gewaltattacke

Beide Angeklagte hatten die Tat laut Mitteilung weitgehend gestanden und sich entschuldigt. Der 31-Jährige hatte zudem ein Schmerzensgeld gezahlt. Der 24-Jährige war vom Schwurgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Er hat das Urteil nicht angefochten, sodass es bereits rechtskräftig war. Der 31-jährige Angeklagte war nicht in Untersuchungshaft. Nach der Verwerfung seiner Revision wird er die Haftstrafe nun verbüßen.