Die Ausflugsboote fahren wieder. Foto: dpa/Felix Kästle

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg macht’s möglich: Nur außerhalb der Bäder ist das Schwimmen erlaubt.

Konstanz - Im letzten Moment dreht die Polizeistreife ab. Dabei hätte es wohl einiges an Bußgeldern zu kassieren gegeben. Es ist ein sonniger Tag, und im Konstanzer Strandbad Horn, dem Hörnle wie man es hier liebevoll nennt, ist mächtig etwas los. Im Wasser tummeln sich bereits die ersten Badegäste, und das ist ein Problem: Nach der geltenden Corona-Verordnung ist das Baden in den Freibädern nämlich landesweit immer noch strikt untersagt.