Ein Ganztagsplatz in einer Kita ist begehrt, besonders in Stuttgart. Denn noch immer fehlen Tausende Plätze. Foto: dpa

Einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zufolge muss die Stadt den Eltern einer Dreijährigen 12 402 Euro zurückzahlen, weil diese mangels städtischen Plätzen auf eine teuere Privatkrippe zurückgreifen mussten. Die Entscheidung des VGH Mannheim steht noch aus.

Stuttgart - Bereits zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht Stuttgart einer Familie Recht gegeben, die die Stadt Stuttgart auf Kostenerstattung für einen teureren Privatkrippenplatz verklagt hat. Insgesamt 12 402 Euro soll die Stadt an die Familie der jetzt dreijährigen Ella bezahlen, wie das Gericht nun entschieden hat. Das ist der Differenzbetrag, um den ein Krippenplatz in der privaten „Kindervilla“ auf dem Killesberg in den Jahren 2014 und 2015 teurer war als in einer städtischen Einrichtung. Doch dort war der kleinen Ella kein Platz angeboten worden – trotz des Rechtsanspruchs. Und dies, obgleich die Eltern sich bereits acht Monate vor Ellas erstem Geburtstag auf die Suche gemacht hatten.

Bereits im Herbst 2014 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Eltern eines kleinen Jungen Recht gegeben, die die Stadt ebenfalls auf Erstattung der Mehrkosten in einer privaten Krippe verklagt hatten. Es war der erste Prozess im Südwesten, in dem ein Gericht sich mit den Folgen des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz im Detail beschäftigt hatte. In diesem Fall hatte die Stadt gegen das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt – und wartet seither auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH).

Stadt Stuttgart geht gegen das Urteil vor

Auch im aktuellen Fall habe die Stadt wieder beim VGH Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt, bestätigte Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer unserer Zeitung. Die Stadt gehe gegen das Urteil vor, damit keine sozialpolitische Schieflage bei den Förderstrukturen der Kitas entstehe, so Fezer. Denn bisher fördere die Stadt lediglich Kitas, die maximal 150 Prozent der städtischen Gebühren verlangten.

Auch die Eltern des kleinen Jungen und 20 weitere Familien warten mit Spannung darauf, wie die Mannheimer Richter entscheiden werden, da es sich um ein Präzedenzurteil handeln wird. Doch die anderen, ebenfalls anhängigen Verfahren hatte das Stuttgarter Gericht zurückgestellt, um zunächst die Entscheidung aus Mannheim abwarten. Dass der Fall der kleinen Ella dennoch verhandelt wurde, ist wohl der Hartnäckigkeit ihres Vaters zu verdanken: „Wir haben drauf bestanden“, sagt Sebastian Frahm. „Ich wollte das entschieden haben und auch erklärt haben vom Richter.“ Und nun sei er „sehr zufrieden mit dem Urteil“.

„Die Krippensuche war grässlich“, berichtet Frahm, der selbst als Anwalt tätig ist und die Familie vor Gericht vertritt; seine Frau arbeitet als Ingenieurin in der Entwicklungsabteilung eines großen Unternehmens. Deshalb seien sie auf einen Betreuungsplatz angewiesen. „Uns wär’ e lieber gewesen, ich könnte die Kleine morgens zu Fuß in die Kita bringen“, sagt Frahm. Doch die Krippen in der Nähe seien belegt gewesen. In dem städtischen Portal für Kitaplätze sehe man aber weder die Öffnungszeiten noch ob in der Einrichtung Kapazitäten frei seien, berichtet Ellas Vater. Und erst Wochen später erhalte man eine Information über den Eingang der Suchmeldung. Daher sei man auf die private „Kindervilla“ ausgewichen. Und die kostet eben 858 Euro im Monat plus 390 Euro Aufnahmegebühr plus 180 Euro jährliche Verwaltungsgebühr. Laut Gericht ist das „nicht unangemessen hoch“ – auch wenn Eltern für einen städtischen Krippenplatz nur 301 Euro im Monat zahlen müssen.

Gericht: Wechsel in günstigere Kita nicht zwingend

Die Argumente der Stadt, dass von September 2014 an deutlich kostengünstigere Betreuungsplätze in den Einrichtungen „Kleine Hilla Olgastraße“ und „Villa Rumpelpumpel“ zur Verfügung gestanden hätten, hielt das Gericht dennoch nicht für einen Wechsel zwingend. Denn ein solcher setze voraus, „dass die betroffenen Eltern über etwaige kostengünstigere Alternativen informiert werden“, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Doch dies sei nicht geschehen, deshalb könne auch nicht der Vorwurf unwirtschaftlichen Handelns erhoben werden, so das Gericht. Und einen Wechsel in die offenbar zuvor angebotenen Einrichtungen „Galileo“ und „Sternchen“, die ebenfalls freie Plätze gehabt hätten, hielt das Gericht für die kleine Ella für „nicht zumutbar“, da diese zu diesem Zeitpunkt gerade in der „Kindervilla“ erfolgreich eingewöhnt war.

Das Gericht schrieb der Stadt ins Stammbuch, es sei ihre Aufgabe, durch aktives Handeln einem Kind mit Rechtsanspruch entweder einen Platz in einer eigenen Kita zu verschaffen oder in der Einrichtung eines anderen Trägers oder der Tagespflege.

Jetzt suchen Ellas Eltern einen Kindergartenplatz

Doch für Ella, die gerade drei geworden ist, und ihre Familie ist die Suche nach einem Kitaplatz noch nicht zu Ende. „Ich wollte eigentlich nicht wieder 860 Euro im Monat bezahlen“, sagt Frahm. Denn drei- bis sechsjährige Kinder haben keinen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, sondern nur auf sechs Stunden täglich. Doch auch für Kindergartenkinder gibt es zu wenig Plätze. „Man meldet sein Kind für 30 Kindergärten an – und das machen alle“, berichtet Ellas Vater. „Das ist ein Organisationschaos“. Von acht städtischen Kitas habe er nur Absagen bekommen. „Das ist ein Missstand, so kann doch die Gesellschaft nicht funktionieren.“