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Eine Vorgabe des Kultusministeriums sein ungültig, beschlossen die Mannheimer Richter.

Mannheim - Die Linkspartei darf jetzt doch an Podiumsdiskussionen in Schulen zur Landtagswahl teilnehmen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Montag.

Die Linkspartei war zunächst mit dem Versuch, den Auftritt eines Landtagskandidaten in einem Gymnasium in Markgröningen (Kreis Ludwigsburg) durchzusetzen, vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Nach einer Vorgabe des Kultusministeriums dürfen nur Kandidaten der im Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden.

Vorgabe des Kultusministeriums sei unrechtmäßig

Zwar dürften Ergebnisse von vorangegangenen Wahlen herangezogen werden, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Dabei dürfe aber nicht nur berücksichtigt werden, ob die Partei bereits im Landtag vertreten sei oder nicht.

Es könne nach den gegenwärtigen Prognosen nicht ausgeschlossen werden, dass die Partei bei der Wahl am 27. März in den Landtag einziehe. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass die Linkspartei im Bundestag in Fraktionsstärke sitze. Die Entscheidung des Gemeinschaftskundelehrers, nur die Wahlkreiskandidaten der im Landtag vertretenen Parteien zuzulassen, sei daher fehlerhaft.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dagegen argumentiert bei der Diskussion in dem Gymnasium habe es sich um eine „rein schulpädagogische Veranstaltung im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts in den zur Schule gehörenden Räumlichkeiten“ gehandelt. Außerdem habe man die Podiumsdiskussion ohne Öffentlichkeit und Presse abhalten wollen.