Solche Szenen sollen mit Aufenthaltsverboten für gewaltbereite Fußballfans verhindert werden. Foto: dpa

Ein gewaltbereiter Fan von Hansa Rostock ist vor dem Fußballspiel Spiel gegen Großaspach von der Gemeinde Aspach mit einem Stadionverbot belegt worden. Dafür muss er nun obendrein 150 Euro zahlen.

Aspach - Nicht nur, dass ein Fan des Fußballclubs F. C. Hansa Rostock als Zuschauer von einem Drittligaspiel bei der SG Sonnenhof Großaspach im vergangenen April ausgeschlossen wurde, nun muss er dafür obendrein 150 Euro an die Gemeinde Aspach bezahlen. Diese hatte dem bereits mehrfach als gewaltbereiter Hooligan aufgefallenen Mann diese Gebühr in Rechnung gestellt, weil sie gegen ihn ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot im Bereich des Stadions verhängt hat. Der Mann hat gegen den Bescheid zunächst erfolglos Widerspruch eingelegt und dann vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt. Dieses hat die Klage nun abgewiesen und der Gemeinde damit Recht gegeben.

Kläger als gewaltbereit bekannt

Das Stadionverbot war im Vorfeld der Partie am 8. April 2016 auf Initiative des Polizeipräsidiums in Aalen angeordnet worden. Die Ordnungshüter befürchteten Ausschreitungen und begründeten den Ausschluss damit, dass der Mann in einer gewaltbereiten Fan-Gruppe der Rostocker aktiv und wiederholt als Hooligan in Erscheinung getreten sei. Die Gemeinde als Ordnungsbehörde kam dem Ersuchen nach und erließ für die Zeit zwischen 14 und 24 Uhr ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für das Stadion der SG Sonnenhof-Großaspach und dessen näheren Bereich. Für den Erlass des Bescheids hat die Gemeinde eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150 Euro festgesetzt.

Das wiederum hielt der Fußballfan für rechtswidrig. Zum einen habe kein konkreter Anhaltspunkt dafür vorgelegen, dass von ihm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen würde. Zum anderen werde für eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, die er nicht in Auftrag gegeben habe, von ihm eine Gebühr erhoben. Diese bekomme den Charakter einer Strafe, weil man ihm nun Woche für Woche im Zusammenhang mit Fußball-Spieltagen eine Gebühr für Betretungsverbote auferlegen könne.

Das Verhalten ist entscheidend

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hingegen hält den Aspacher Gebührenbescheid in allen Belangen für rechtens. Der Mann sei laut Erkenntnissen der Polizei in Aalen mindestens 25 Mal bei unterschiedlichsten Auswärtsspielen als Gewalttäter aufgefallen – auch beim Vorjahresspiel in Großaspach. Die Rechtsgrundlage für die Gebühren sei das Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg in Verbindung mit der entsprechenden Satzung der Gemeinde Aspach. Der Mann sei auf dieser Grundlage zu Recht als Gebührenschuldner herangezogen worden, weil er „das Verwaltungshandeln im gebührenrechtlichen Sinne veranlasst“ habe, lautet der Tenor in der Urteilsbegründung des Gerichts.

Als Veranlasser könne nämlich nicht nur derjenige angesehen werden, der eine öffentliche Leistung beantragt, sondern auch der, durch dessen Verhalten eine solche erforderlich werde. Auch die Höhe der Gebühr in dem konkreten Fall sei nicht zu beanstanden. Sie bewege sich im unteren Bereich des örtlichen Gebührenrahmens, der bei 5 bis 2500 Euro liege, und sei angesichts des Verwaltungsaufwands nicht nur angemessen, sondern auch moderat.