Ohne Standesbeamte keine Ehe. Foto: dpa

Drei kleine Gemeinden beschließen, ihre Standesbeamten vertretungsweise untereinander zu verleihen. Denn wenn die fehlen, kann man nicht heiraten. Und sterben geht auch nicht so reibungslos.

Ingersheim - Heiraten ist eine wunderbare Sache, solange es nicht zur Gewohnheit wird.“ Dieser Satz wird dem englischen Schriftsteller William Somerset Maugham zugeschrieben, der in seinem Leben selbst nur eine Heiratund eine Scheidung erlebte. Nichts im Vergleich dazu, was ein Standesbeamterdurchmachen muss. Unzählige Ehen muss er in seinem Berufsleben schließen. Gut möglich, dass der Staatsdiener dabei irgendwann abschaltet und nur noch Dienst nach Vorschrift schiebt. Soll heißen: Am Montag wird die Eheschließungsrede I aus dem Aktenordner hervorgekramt, am Dienstag Nummer II und mittwochs Formschreiben III. Donnerstag hat man frei und am Freitag, nun ja, ist eben Freitag.

Man kennt das ja: Berichte unpersönlicher Abfertigungs-Trauungen, bei denen der ausführende Standesbeamte allgemein an die Pflichten der Ehe erinnert, die zu Trauenden sich aber eher fühlen, als würden sie gerade über zu leistende Unterhaltspflichten belehrt. Manche Ehen werden innerhalb von sieben Minuten lieblos geschlossen, und die Getrauten benötigen dann sieben nervenaufreibende Jahre, um zu merken, dass es vielleicht doch keine so gute Idee war, diesen Bund zu schließen.

Sharing Economy auf dem Amt?

Manchmal ist der richtige Standesbeamte aber auch gar nicht da, oder verhindert oder krank, und dann muss zum Beispiel der Kämmerer die Ehe schließen. Vielleicht steckte dieser kurz zuvor noch mit seiner Nase tief im Haushaltsplan der Kommune und redet dann statt vom gegenseitigen Geben und Nehmen in der Ehe vom veranschlagten Nettoressourcenbedarf und dem Nettoressourcenüberschuss. Sowas will doch niemand.

Die Kommunen Ingersheim, Murr und Pleidelsheim gehen deswegen nun gemeinsame Wege, was ihre Standesbeamten angeht. Sie haben einen Vertrag aufgesetzt, der es ermöglichen soll, dass eine Gemeinde einer anderen ihren Standesbeamten ausleiht. Das klingt zunächst einmal so, als würden die drei Gemeinden auf der Welle der so genannten Sharing Economy reiten. Wenn man Autos, Wohnungen und Kleider teilen kann, geht das doch sicher auch mit Beamten. Bürgermeister werden ja auch fleißig zwischen manchen Gemeinden getauscht.

Dreiklassensystem Standesamt

Doch das ist nicht der Hintergrund des Vertrags. Kurz gesagt fehlen einfach die Leute. Die längere Geschichte geht folgendermaßen:

Seit vor neun Jahren das Standesamtwesen reformiert wurde, gibt es dort eine Art Dreiklassensystem. Und jetzt wird es etwas kompliziert und bürokratisch – wer hätte das gedacht? Es gibt den Vollstandesbeamten, den Verhinderungsvertreter und den Eheschließungsstandesbeamten. Der Eheschließungsstandesbeamte ist der rangniedrigste unter ihnen. Er darf Ehen schließen, aber sonst nichts. Der Verhinderungsvertreter, das sagt schon der Name, vertritt den Vollstandesbeamten, wenn dieser mal verhindert ist. Und der Vollstandesbeamte darf eben alles: Ehen schließen und wichtige Urkunden ausstellen, vor allem natürlich bei Geburt oder Tod einer Person.

Was, wenn auch der Verhinderungsvertretervertreter fehlt?

Und jetzt kommt der Knackpunkt: Nehmen wir nun an, der Vollstandesbeamte ist im Urlaub und sein Verhinderungsvertreter ist verhindert, sprich krank und es gibt keinen Eheschließungsstandesbeamten, der in Sachen Eheschließung als Verhinderungsvertretervertreter auftreten kann, dann heißt das: Es kann nicht geheiratet werden. Und geboren werden oder sterben ist auch schwierig, weil ja niemand da ist, der einem das beurkundet. Und gerade Neugeborene und Tote tun sich bei nachträglichen Amtsgängen doch so besonders schwer! Aber ohne Sterbeurkunde gibt’s keine Beerdigung. Und wer sich nicht gleich nach der Geburt des Kindes mit der Urkunde für einen Kindergartenplatz bewirbt, hat den Nachwuchs möglicherweise bis zur Einschulung an der Backe.

Man sieht: Ein wohlorganisiertes Leben (und Sterben!) ohne Standesbeamten ist quasi nicht möglich. Sollten Sie im Bekanntenkreis also demnächst mal wieder hören, wie jemand erzählt, wie unpersönlich doch die letzte standesamtliche Trauung war, auf der er oder sie war, erinnern Sie Ihre Bekannten daran, dass ein vollwertiger Standesbeamter beziehungsweise sein Verhinderungsvertreter neben der Eheschließung auch noch viele andere wichtige Personenstandsfallbeurkundungen vorzunehmen hat. Im Zweifel hat Ihr Gesprächspartner dann bereits abgeschaltet.