Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trennte sich in der Vergangenheit von mehreren Dolmetschern. Foto: dpa

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Probleme mit der Vertrauenswürdigkeit von Dolmetschern. Allein 2017 hat die Behörde die Zusammenarbeit mit 30 Dolmetschern beendet.

Nürnberg/Berlin - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich in der Vergangenheit wegen Verletzung der Neutralitätspflicht von mehreren Dolmetschern getrennt. Das bestätigte die Nürnberger Behörde am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Eine genaue Zahl nannte sie nicht.

Laut Bundesinnenministerium wurde allein 2017 die Zusammenarbeit mit 30 Dolmetschern „aufgrund von Verletzungen gegen den Verhaltenskodex“ beendet. Das geht aus einer Antwort des Ressorts auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, über die zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet hatte.

Darüber hinaus seien in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 2100 weitere Dolmetscher „im Zuge der Etablierung eines erweiterten Qualitätssicherungskonzepts“ von weiteren Einsätzen für das BAMF ausgenommen worden, heißt es in der Antwort.

Bewerber müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen

Nach Angaben des BAMF müssen Dolmetscher seit dem Sommer 2017 in den häufigsten Zielsprachen ein C1-Sprachzertifikat für die deutsche Sprache nachweisen. Wegen dieser Voraussetzung habe sich die Zahl der eingesetzten Dolmetscher von rund 7500 auf etwa 5200 im Februar 2018 reduziert, erklärte die Behörde. Auf dem C1-Niveau werden ausgeprägte, tiefgehende Kenntnisse der deutschen Sprache erwartet.

Die Nürnberger Behörde wies darauf hin, dass Bewerber seit 1988 für eine Tätigkeit als freier Dolmetscher ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Sicherheitsbehörden zustimmen müssen. Die Überprüfung werde spätestens nach zwei Jahren wiederholt. Bei den Einsätzen werde außerdem sichergestellt, dass die Dolmetscher stetig wechselten.