Streusalz ist auf öffentlichen Wegen in Stuttgart seit Jahren schon verboten – verwendet werden dürfen Split, Sand und andere harmlose Substanzen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Streusalz ist in Stuttgart auf öffentlichen Wegen seit Jahren verboten. Und kommt offenbar doch zum Einsatz – sogar bei der Stadt selbst. Mieter der städtischen Immobilientochter SWSG haben jetzt Anzeige erstattet.

Stuttgart - Keine drei Wochen ist es her, dass sich das Amtsblatt der Landeshauptstadt dem Thema Streusalz gewidmet hat. In einem großen Artikel wird darauf hingewiesen, dass „in Stuttgart auf öffentlichen Gehwegen kein Salz oder sonstige auftauende Stoffe“ verwendet werden dürfen, wenn es schneit. Das gilt schon seit langem. Überall angekommen aber ist diese Regel offenbar nicht – noch nicht einmal bei Dienstleistern der Stadt selbst.

Mehrere Mieter jedenfalls haben am Montag die städtische Immobilientochter SWSG (Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft) angezeigt. Das Unternehmen hat in der Stadt rund 18 000 Wohnungen im Bestand. In der Anzeige, die ans Amt für öffentliche Ordnung und ans Umweltamt gegangen ist und mit einem Schreiben an die Aufsichtsräte einher geht, heißt es, die SWSG ignoriere das Salzstreuverbot seit längerem. Die Rede ist davon, dass man Verantwortliche bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen habe. Geändert habe sich seither nichts. „Wir gehen davon aus, dass die SWSG das Streusalzverbot nie umgesetzt hat“, heißt es weiter in der Anzeige. So habe man bereits vor einigen Jahren in Botnang ein Streugutlager eines SWSG-Dienstleisters in Augenschein nehmen können. Es sei vollgepackt gewesen mit Streusalz-Paletten. Der zuständige Objektbetreuer habe sich daran aber nicht gestört.

Hinweise aus sieben verschiedenen Gebieten

In diesem Winter hätten Mieter aus diversen Stadtteilen bereits den „großflächigen Einsatz von Streusalz beobachtet und fotografiert“, sagt Ursel Beck von den SWSG-Mieterinitiativen. Bilder zeigen öffentliche Wege, auf denen noch Salzkristalle liegen, und komplett abgetauten Schnee. Die Anzeigeerstatter geben an, sie hätten Beweise für einen solchen Streusalzeinsatz für Liegenschaften in Bad Cannstatt, Hallschlag, Botnang, Zuffenhausen, Stammheim, Heumaden und Lauchhau. „Wahrscheinlich ist jedoch, dass es auch in anderen SWSG-Gebieten, in denen Fremdfirmen für den Winterdienst beauftragt sind und dafür viel Geld kassieren, zu Streusalzeinsatz gekommen ist“, kritisiert Ursel Beck.

Die SWSG weist die Vorwürfe zurück. „Für den Winterdienst sind grundsätzlich die Mieter verantwortlich, das regelt die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags. In zahlreichen Beständen wird der Winterdienst abweichend hiervon durch Dienstleister übernommen“, sagt Sprecher Peter Schwab. Diese seien dazu verpflichtet, die gültige Satzung der Stadt einzuhalten. Zusätzlich verpflichte die SWSG die Räumtrupps vertraglich dazu.

„Die Kontrolle der Dienstleister übernehmen die Objektbetreuer der SWSG. Sie achten darauf, dass die Verträge mit den Räumtrupps eingehalten werden – und damit die Vorgaben der Satzung der Landeshauptstadt“, betont Schwab. Bei Schneefall seien die eigenen Leute unterwegs und prüften, ob die Räumpflicht eingehalten wurde. In diesem Rahmen habe die SWSG Anfang Dezember einen Dienstleister wegen eines Salz-Einsatzes auf den Fildern abgemahnt. „Die SWSG kommt also ihrer Kontrollpflicht nach und wird auch ihrer Verkehrssicherungspflicht in ihren Beständen bei Schneefall gerecht“, sagt Schwab. Ein „Organisationsversagen“, das die Mieterinitiative unterstelle, weise man deshalb zurück.

Kaum Anzeigen wegen Verstößen

Sollten sich die Vorfälle bewahrheiten, kann die Stadt ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängen. Denn laut der eigenen Satzung darf Salz „nur ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden“, sagt Rathaussprecher Sven Matis. Das sei sehr wichtig, denn Salz helfe zwar kurzfristig, mache aber anders als Split oder Sand der Umwelt zu schaffen. Bäume und Sträucher würden dadurch massiv geschädigt, es greife zudem Tierpfoten, Schuhe und Bodenbeläge an.

Anzeigen bei der Stadt wegen Verstoßes gegen das Salzstreuverbot gibt es nur selten. Neben der SWSG-Anzeige waren es in diesem Jahr bisher nur zwei. Beide befinden sich derzeit noch im Anhörungsverfahren. Aus dem vorhergegangenen Jahr sind ebenfalls zwei Anzeigen bekannt. In diesen Fällen ging es jeweils um Firmen, die die Räum- und Streupflicht per Vertrag von Immobilieneigentümern übernommen hatten. Weil die Lage sich nicht genau klären ließ, mussten beide Verfahren eingestellt werden.