Schornsteinfeger arbeiten nicht nur auf dem Dach, sondern oft auch im Haus. Foto: dpa/Patrick Pleul

Auch in Zeiten strenger Kontaktbeschränkungen sind Hausbesuche von Schornsteinfegern, Handwerkern oder Kundendienstlern notwendig. Für sie besteht eine Maskenpflicht. Doch nicht immer verhalten sich Besucher und Kunden richtig.

Stuttgart - Das Wiedersehen fällt äußerst herzlich aus. Schornsteinfeger und Kunde kennen sich seit Jahren. Sie begrüßen sich, gehen zusammen in den Keller, unterhalten sich dort eine Viertelstunde. Als der Besuch beendet ist, fragt die Tochter des Hausherrn, ob denn beim Plausch auch Abstand gehalten und Maske getragen worden sei. Der Vater fällt aus allen Wolken: Daran hat er nicht gedacht. Und auch der Schornsteinfeger ist offenkundig ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Haus erschienen.

Trotz der strengen Corona-Maßnahmen derzeit ist dieser Fall offenkundig keine Ausnahme. „Ich hatte wegen eines Wasserschadens die Handwerker im Haus“, berichtet ein Mann aus Stuttgart. Als der Trupp anrückte, trug einer Maske, die beiden anderen nicht. Ein dezenter Hinweis darauf führte zu Murren – und dazu, dass der Hauseigentümer sich schnellstmöglich aus dem Keller zurückzog. Als die Handwerker zwei Stunden später das Haus verließen, trug einer von ihnen noch immer keine Maske.

Auch während des Lockdowns lassen sich Hausbesuche von Schornsteinfegern, Handwerkern und Kundendienstmitarbeitern nicht immer vermeiden. „Tatsächlich arbeitet ein Großteil der Betriebe weiter. Selbstverständlich müssen und werden die komplexen Vorgaben beachtet – natürlich auch bei den Hausbesuchen“, sagt Gerd Kistenfeger, Sprecher der Handwerkskammer Region Stuttgart. Denn was viele nicht wissen: „Für solche Hausbesuche besteht seit Dezember Maskenpflicht – ähnlich wie im öffentlichen Nahverkehr.“ Auch zahlreiche andere Regeln müssen eingehalten werden.

Masken sind zwingend erforderlich

Kistenfegers Erfahrung nach klappt das in den meisten Fällen. „Wir kennen erfreulicherweise keine aktuellen Beschwerden. Wenn Mitarbeiter und Kunden mit dem Thema verantwortungsvoll umgehen, gelingt der Spagat zwischen Auftragserledigung und Gesundheitsschutz ganz gut“, sagt er. Allerdings gebe es immer wieder Nachfragen vonseiten der Betriebe und einen großen Informationsbedarf. Deshalb hat die Kammer Antworten zu den wesentlichen Fragen auf ihrer Internetseite zusammengetragen und dort auch Links zu den Seiten der Ministerien und weiteren Verbände gesetzt.

„Wir können mit der Situation umgehen. Man hat sich damit arrangiert, auch wenn Masken sicherlich eine Belastung sind, wenn man körperlich arbeitet“, sagt Volker Jobst, Sprecher des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg. Bei den Schornsteinfegern allerdings sind auch diverse Verstöße bekannt. „Es gab einige Klagen von Kunden. Mit den betroffenen Kollegen geht man ins Gespräch und ermahnt sie“, so Jobst.

Auch er erzählt, dass sich Kunden und Schornsteinfeger oft seit Jahren kennen. Da falle offenbar auch manchem Kunden das Abstandhalten schwer. „Jüngere sind meiner Erfahrung nach vorsichtiger als Ältere. Die stehen gerne mal aus Interesse direkt daneben.“ Überhaupt beobachtet die Branche ein geändertes Verhalten im aktuellen Lockdown. „Im vergangenen Frühjahr gab es direkt nach jeder Ansprache von Kanzlerin Merkel Terminverschiebungen“, so Jobst. Bei jedem der 923 Kehrbezirke seien es von März bis Mai im Schnitt 20 gewesen. Diesmal reagierten die Leute nicht so sensibel: „Sie wissen jetzt vielleicht besser damit umzugehen“, vermutet er.

Ein Verweis aus dem Haus ist möglich

Ideal sieht für alle Beteiligten ein Haustermin derzeit so aus: Kunde und Besucher tragen Maske, halten Abstand und tauschen sich nur aus, so weit das notwendig ist. Die Handwerker waschen und desinfizieren sich die Hände und lüften, wo immer das möglich ist. „Viele unserer Leute tragen zusätzlich Einmalhandschuhe“, weiß Jobst. Bei vielen älteren Risikopatienten, stellen die Kammern und Innungen fest, übernehmen die Kinder solche Termine. Und falls jemand im Haushalt in Quarantäne oder gar erkrankt ist, müssen die Handwerker das vorher unbedingt wissen, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.

Und was ist zu tun, wenn ein Besucher doch ohne Maske das Haus betritt? „Dann darf man ihn als Kunde darauf ansprechen und ihn bitten, eine aufzusetzen“, sagt Kistenfeger. Wenn er das partout nicht wolle oder keine habe, müsse er eben später wiederkommen. Auch das Sozialministerium weist darauf hin: „Der Inhaber des Hausrechts kann jedem, der das Haus betreten möchte, die Gestattung davon abhängig machen, ob der Mindestabstand eingehalten wird oder eine Maske getragen wird“, sagt ein Sprecher.

Volker Jobst, selbst Bezirksschornsteinfeger im Rhein-Neckar-Kreis, hat bisher überwiegend gute Erfahrungen gemacht. „Gleich die ersten drei Kunden, bei denen ich heute Morgen war, sind mir mit Mund-Nasen-Schutz gegenübergetreten“, berichtet er. Da fühlten sich dann beide Seiten gut aufgehoben. Denn auch, wenn man sich lange kennt: Der enge Kontakt muss derzeit eben mal pausieren.