Die Versicherungsgesellschaft zahlt bei einem Totalschaden eines geleasten Wagens nicht für die Reparatur, sondern erstattet den Wiederbeschaffungswert. Foto: dpa

Bei einem Totalschaden eines geleasten Autos nach einigen Monaten können Tausende Euro Nachzahlung drohen.

Düsseldorf - Das bar bezahlte Auto ist mittlerweile selten geworden. Immer mehr fahrbare Untersätze werden über Leasingverträge finanziert. Eine böse Überraschung kann es aber geben, wenn es in den ersten Monaten zu einem Totalschaden kommt: Obwohl das Auto eine Vollkaskoversicherung hat, bleibt der Kunde unter Umständen auf einem Teil des Schadens sitzen, muss möglicherweise sogar noch nachzahlen.

Wird ein Auto per Leasing finanziert, ist eine Vollkaskoversicherung Pflicht. Damit wähnen sich die Kunden in Sicherheit, schließlich haftet die Versicherungsgesellschaft auch für selbst verschuldete Unfälle. Probleme kann es allerdings bei Totalschäden geben, sei es nach einem besonders schweren Unfall oder nach einem Diebstahl: Die Versicherungsgesellschaft zahlt dann nicht für die Reparatur, sondern erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert, den das Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt vor dem Unfall oder Diebstahl hatte.

Forderung der Leasinggesellschaft höher als der Gebrauchwagenwert

Da der Wertverlust bei einem neuen Auto besonders schnell voranschreitet, beläuft sich der Gebrauchtwagenwert schon nach ein paar Wochen oder Monaten nur noch auf 80 Prozent, nach einem Jahr vielleicht nur noch auf 70 Prozent des Neupreises. Wie hoch der Wertverlust im Einzelfall ist, hängt sehr vom jeweiligen Hersteller und Modell ab. Bei einem Kaufpreis von 30 000 Euro und einem Wertverlust von 30 Prozent würde sich der Gebrauchtwagenwert und damit die maximale Entschädigung nur noch auf 21 000 Euro belaufen.

Die Forderungen der Leasinggesellschaften sind aber regelmäßig deutlich höher – und die Differenz hat der Kunde zu tragen. Der Grund: Die Leasinggesellschaft hat kalkuliert, dass der Vertrag zum Beispiel drei Jahre läuft und der Kunde in dieser Zeit mit seinen Raten Zinsen zahlt. Zwar muss die Leasinggesellschaft den Kunden nach einem Totalschaden aus dem Vertrag entlassen, den entgangenen Gewinn soll er aber erstatten. Gibt es dann von der Versicherungsgesellschaft wegen des Wertverlustes zu wenig Geld, steht der Kunde trotz Vollkaskoversicherung mit einem dicken Minus da. Entweder seine Leasinganzahlung ist ganz oder teilweise weg oder aber er muss noch eine Nachzahlung leisten.

Gap-Deckung ist wichtig

Leasingnehmer sollten deshalb darauf achten, ob die Leasinggesellschaft die sogenannte Gap-Deckung anbietet. Das englische Wort gap heißt übersetzt Lücke – und bezieht sich auf ebenjene Lücke, die sich zwischen Versicherungsleistung und Restanspruch der Leasinggesellschaft auftun kann. Wird im Vertrag die Gap-Deckung zugesagt, ist der Autofahrer gut dran. Bei einem frühen Totalschaden wird die Leasinggesellschaft dann keine weiteren Forderungen erheben.

Fehlt indes eine Gap-Deckung, so lässt sich die Finanzierungslücke über die Wahl der richtigen Kaskoversicherung vermeiden. Je nach Laufzeit des Leasingvertrags sollte der Kunde fragen, wie lange der Versicherer eine Neuwerterstattung garantiert. Einige machen das bis zu sechs Monate, andere bis zu zwölf oder gar 24 Monate. Das bedeutet: Ungeachtet vom Gebrauchtwagenwert würde der Versicherer beim Totalschaden den Neuwert erstatten.