Die Pille per Mouseclick – der Versandhandel macht es möglich und bietet auch noch Rabatte. Das finden die niedergelassenen Apotheker unfair. Foto: dpa

Ausländische Versandapotheken locken deutsche Kunden durch attraktive Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamante. Die Union will deshalb heimische Apotheken vor der Konkurrenz aus dem Ausland schützen. Doch die SPD steht den Plänen skeptisch gegenüber.

Berlin - Ausländische Versandapotheken locken deutsche Kunden durch attraktive Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamante. Das ist für deutsche Patienten erfreulich, für deutsche Apotheker weniger. Sie fürchten eine unfaire Konkurrenz. Die Politik muss diesen Konflikt lösen, aber bei der Frage nach dem richtigen Weg beißt sie sich bislang die Zähne aus.

Das ist das Problem: Ausländische Versandapotheken wie DocMorris beginnen, den einheimischen Apothekern auch bei rezeptpflichtigen Medikamenten in die Quere zu kommen – noch in bescheidenem Rahmen. Aber ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 hat dem Versandhandel ein großes Tor geöffnet: Nach Meinung des Gerichts beschränkt es den freien Warenverkehr, dass EU-ausländische Versandapotheken sich bei der Lieferung von Rezept-Arzneien nach Deutschland an die festen deutsche Arzneimittelpreise halten müssen. Das Urteil ermöglicht ihnen, Rabatte und Boni zu gewähren.

Spahns ursprünglicher Vorschlag barg viele Probleme

Weil die Politik aber nicht hinnehmen möchte, dass ausländische Großanbieter die deutsche Präsenzapotheke gefährden, sucht sie nach Möglichkeiten, die Wirkung des Urteils zu minimieren. Wie sich herausstellt, ist das nicht einfach. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte vorgeschlagen, die Möglichkeit der Rabatte auf 2,50 Euro zu begrenzen und nur für ausländische Versender gelten zu lassen. Zudem schlug er einen umfangreichen Strauß an Wohltaten für die heimischen Apotheker vor, darunter die Aufstockung der Vergütung für den Nacht- und Notdienst. Der Vorschlag hatte viele Schwierigkeiten, darunter die seltsame Ungleichbehandlung ausländischer und inländischer Versandapotheken.

Die CDU-Fachpolitiker haben sich nun mit Spahn auf eine andere Position geeinigt. Sie wollen die „strikte Gleichpreisigkeit“ rezeptpflichtiger Medikamente. Also weg mit den Boni durch Versandhändler. Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, nennt das „eine rote Linie“. Weil das aber nun gar nicht der Intention des Gerichtsurteils entspricht, möchte man die entsprechende gesetzliche Vorschrift künftig im fünften Sozialgesetzbuch verankern. Dort sind auch die Vergütungen von Ärzten und Kliniken angesiedelt – und das Sozialgesetzbuch schützt eher vor Eingriffen des EU-Rechts. Das sei „kein Trick“ betont der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich, sondern „die Behebung eines Konstruktionsfehlers“. Das Gericht habe davon ausgehen müssen, dass der Apotheken-Versandhandel im deutschen Wirtschaftsrecht abgehandelt werde und dann die Vorschriften des Binnenmarktes angewandt.

In der SPD stößt der Plan auf Skepsis. Vizefraktionschef Karl Lauterbach sagte unserer Zeitung, es würde danach „weiter bestehen bleiben, was das Gericht bemängelte – eine Benachteiligung des ausländischen Versandhandels“. Am Dienstag wollen die Fachpolitiker der Parteien einen Durchbruch erzielen. „Wir müssen schnell zu Lösungen kommen“, sagte Karin Maag.