Wird nun doch erst mal nicht zu Sperrholz verarbeitet: Der Paternoster im Stuttgarter Rathaus Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Nicht nur Nostalgiker freuen sich: Bundesweit wurden am 1. Juni die Paternoster stillgelegt - doch nun können sie voraussichtlich noch vor der Sommerpause wieder in Betrieb gehen. Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten wird sich das Bundeskabinett mit der schuldigen Verordnung befassen.

Stuttgart - Die beliebten Personen-Umlaufaufzüge dürfen zurzeit nur von „eigewiesenen Beschäftigten“ benutzt werden. Anlagen, die wie in Stuttgarter Rathaus öffentlich zugänglich sind, können aber nicht dauerhaft überwacht werden. Auch in München wurden die Paternoster daher stillgelegt.

Künftig, so sieht es die Novelle vor, darf der Betreiber dieser Anlagen auch andere Personen als Beschäftigte mit dem Paternoster fahren lassen. Er muss allerdings  durch geeignete Schutzmaßnahmen Gefährdungen der anderen Personen vermeiden.

Die Verordnung aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) war bundesweit scharf als Überregulierung kritisiert werden. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte gesagt, auch Küchenmesser seien gefährlich, wenn man sie falsch benutze. Es käme aber kein vernünftiger Mensch auf die Idee, sie deswegen zu verbieten.

Das Bundeskabinett wird sich am 24. Juni mit einem Entwurf zur Revision der Verordnung befassen, der Bundesrat soll die Änderung am 10. Juli beschließen.