Im weißen Feld muss das Kennzeichen gut lesbar sein. Foto: Michael Steinert

Die Umweltplakettenpflicht gilt in Stuttgart schon seit 2007. An den Scheiben älterer Fahrzeuge klebt die Plakette schon seit Langem. Was passiert, wenn die Schrift unleserlich

Stuttgart. - Zehn Jahre ist das Auto der Familie Fontanello (Name geändert) alt. Der Astra tut gut Dienste und darf aufgrund seiner Schadstoffklasse – ein Benziner mit Grüner Plakette – uneingeschränkt in Stuttgart fahren. So auch dieser Tage, als Felicitas Fontanello nach Stuttgart fuhr, um auf Einkaufstour zu gehen. Aus alter Gewohnheit stellte sie ihren Wagen im Bereich der Mörikestraße ab, löste einen Parkschein, merkte sich dessen Geltungsdauer und zog los. Als sie rechtzeitig zu ihrem Wagen zurückkehrte der Schreck: Am Scheibenwischer steckte dennoch ein Strafzettel. Der Grund: Das mit Filzstift eingetragene Kennzeichen des Fahrzeugs im weißen Schreibfeld der Grünen Plakette war verblasst. 80 Euro plus Gebühren kostet das.

Die Stuttgarter Lösung: Beim ersten Mal muss man nicht bezahlen

Doch die 77-Jährige erinnerte sich an eine Meldung, dass dieser Verstoß beim ersten Mal nicht mit einem Bußgeld belegt werden soll. So hieß es nach Einführung der Plakettenpflicht seitens der Stadt. Das sei die sogenannte Stuttgarter Lösung für das Problem, heißt es von der Stadt. „Diese Regelung gilt nach wie vor“, betont die Pressesprecherin Jasmin Bühler.

Darauf will sich die Familie Fontanello nun berufen und einen Widerspruch gegen den Strafzettel formulieren, den sie erhalten hat. „Ich wusste gar nicht, dass das ein Verstoß ist“, fügt die 77-jährige Astra-Besitzerin hinzu.

Das ist jedoch eindeutig geklärt: Die Schrift im weißen Feld muss klar und gut lesbar sein. Laut der Bundesimmissionsschutzverordnung müssen Mitarbeiter der Zulassungsstelle daher einen lichtechten Stift verwenden, wenn sie das Kennzeichen eintragen. Wenn die Schrift verblasst, etwa weil das Auto häufig der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, ist der Fahrzeughalter dafür zuständig, sie im Falle des Verblassens zu erneuern. Bei der Zulassungsstelle bekommt man sie kostenfrei umgetauscht. Das ist – wie die Amnestie beim ersten Verstoß – Teil der besagten Stuttgarter Lösung, die seit 2013 gilt. Dazu muss die Plakette von der Zulassungsstelle oder einem Bürgerbüro ausgestellt sein – zu erkennen ist das an einem eingeprägten Stadtwappen. Wer seine Plakette bei Tüv, Dekra oder einer anderen Prüforganisation geholt hat, muss bei diesen eine Gebühr für die Ersatzplakette berappen.

Das Bußgeld beträgt 80 Euro. Es wird fällig, wenn man zum zweiten Mal mit blasser Plakette erwischt wird. Das ist die gleiche Höhe, die auch zu bezahlen ist, wenn man ohne Plakette erwischt wird – die ausgebleichte ist ungültig.