Sollen die Geschäfte auch sonntags öffnen? Verdi bleibt da hart. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Wegen Corona wurden bereits unzählige Ausnahmen gemacht, um die Wirtschaft anzukurbeln – aber die drei verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr im Südwesten sollen nicht dazu gehören. Der Handelsverband kämpft weiter dafür, Verdi bleibt hart.

Stuttgart - Es könnte ein kleines Konjunkturprogramm sein, das den Staat nichts kostet, argumentiert der Südwest-Handelsverband HBW: ausnahmsweise in diesem Corona-Jahr die drei verkaufsoffenen Sonntage zu erlauben und sie nicht an spezielle Anlässe wie etwa Stadtfeste zu binden, wie das Gesetz es vorsieht. Die FDP-Landtagsfraktion will das Thema am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss besprechen. Contra gibt es weiterhin von der Gewerkschaft Verdi, die dagegen mehrfach erfolgreich geklagt hatte.

„Wir brauchen diese verkaufsoffenen Sonntage aufgrund der enormen ökonomischen Verwerfungen durch das Coronavirus“, sagte der einzelhandelspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Erik Schweickert, am Dienstag. Auch HBW-Chefin Sabine Hagmann plädierte für Flexibilität - und an die Gewerkschaft: „Vielleicht denkt Verdi ja noch mal darüber nach.“

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Das will Verdi nicht: „Wenn es die Menschen gerade von Montag bis Samstag nicht zum Shoppen in die Städte drängt, dann sicher auch nicht am Sonntag“, kommentierte Landesbezirksleiter Martin Gross den Vorstoß des HBW. Längere Öffnungszeiten würden die Restriktionen der Pandemie nicht außer Kraft setzen. Was stattdessen helfen könne, sei ein Landeskonjunkturprogramm mit Einkaufsgutscheinen, die nur in Baden-Württemberg gelten, sagte Gross.

Der Schutz der Sonn- und Feiertage genießt Verfassungsrang

„Aufgrund des Coronavirus sind in diesem Jahr bisher nahezu alle verkaufsoffenen Sonntage in Baden-Württemberg ausgefallen, weil die dafür notwendigen Anlässe wie Volksfeste oder Messen nicht durchgeführt werden durften“, konterte Schweickert. „Damit wird es in 2020 wohl nahezu keinen verkaufsoffenen Sonntag in Baden-Württemberg geben.“ Er forderte die Landesregierung auf, verkaufsoffene Sonntage trotz der schwierigen juristischen Lage zu ermöglichen.

Unbestritten sei, dass der innerstädtische Einzelhandel in besonderem Maße von Corona beeinträchtigt werde, heißt es derweil beim Wirtschaftsministerium. Aber: Man habe bereits eine Vielzahl an Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. „Der Schutz der Sonn- und Feiertage genießt Verfassungsrang“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Rechtlich seien enge Grenzen gesetzt. Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage ohne Anlass seien nach Einschätzung des Ministeriums gar nicht möglich.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte erst vor gut zwei Wochen einer Klage der Gewerkschaft Verdi entsprochen und die strengen Vorgaben für die Sonntagsöffnung bestätigt.