Der Übergriff gegen einen 14-jährigen Schiedsrichter hat für einen Spielervater eine Strafe von 1200 Euro zur Folge. Foto: dpa/Patrick Seeger

Nach einem E-Jugend-Fußballturnier ist es im Januar in Fellbach zu einem Übergriff gekommen, bei dem ein Spielervater einen 14-jährigen Unparteiischen angegangen hat. Gegen einen Strafbefehl über 1200 Euro hat er Einspruch eingelegt. Vor dem Amtsgericht Waiblingen kam es deshalb nun zum Prozess.

Fellbach/Waiblingen - Wegen Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einen 50-jährigen Mann aus Bad Cannstatt einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen à 30 Euro erlassen. Dem Mann wurde vorgeworfen, am 27. Januar nach einem Hallenfußballturnier der E-Jugend in Fellbach-Schmiden einen 14-jährigen Schiedsrichter am Kinn gepackt, ihm die Wangen zusammengedrückt und das Gesicht „getätschelt“ zu haben. Als der Jugendliche sich losriss, habe er zu einem Schlag mit der Hand ausgeholt. In dem Moment seien Betreuer der jungen Schiedsrichter dazwischen gegangen. Gegen diesen Strafbefehl hat der Mann Einspruch eingelegt, weshalb es am Mittwoch zu einer Verhandlung vor dem Waiblinger Amtsgericht kam.

14-Jähriger bekräftigt seine Aussage vor Gericht

„Ich hab ihn nur an der Schulter angefasst. Er hat sofort laut gerufen, ich soll ihn loslassen“, behauptet der Angeklagte. „Das war alles. Da ist auch niemand dazwischengegangen.“ Er sei als Zuschauer in der Halle gewesen, sagt der Vater von drei Kindern im Alter von zehn, 16 und 18 Jahren. Von diesen war der jüngste unter den Spielern einer Gastmannschaft aus Bad Cannstatt.

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Der 14-jährige Schiedsrichter sagt als Zeuge jedoch etwas ganz anderes aus. „Ich wollte nach dem Ende des Turniers an dem Kaffeestand des Vereins mein Geld abholen. Da hat er mich am Arm gepackt und gesagt, ich hätte einen schönen Mist gepfiffen.“ Laut der Polizei war wohl eine Entscheidung des Jugendlichen beim Spiel um den dritten Platz des Turniers der Anlass für die Erbostheit des Spielervaters. Die Fans der Gastmannschaft hätten den Schiedsrichter bereits während des Spiels lautstark beleidigt.

Richterin: Strafbefehl ist zu milde

„Dann hat er mich am Kinn gepackt. Ich habe Angst bekommen“, sagt der 14-Jährige weiter aus. Als der Mann mit der Hand zum Schlag ausgeholt habe, sei einer seiner Betreuer dazwischengegangen. „Ich hab danach schlecht schlafen können. Außerdem habe ich mir überlegt, mit dem Pfeifen aufzuhören“, sagt der Jugendliche, der mit seiner Mutter ins Gericht gekommen ist. „Ich mach jetzt doch weiter, aber nur, wenn sie mit dabei ist“, antwortet er auf die Frage der Richterin, wie er sich entschieden habe.

Diese wendet sich nach dieser Aussage an den 50-Jährigen und dessen Anwalt. „Wenn sich nach der Beweisaufnahme herausstellt, dass es so war wie in dem Strafbefehl geschildert, wird es für Sie schlechter ausgehen als bisher. Das ist ein sehr gravierender Vorfall, für den meiner Ansicht nach 40 Tagessätze viel zu milde sind“, sagt die Amtsrichterin.

Der Einspruch wird zurückgezogen

Schließlich zieht der 50-Jährige nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger den Einspruch gegen den Strafbefehl wieder zurück. Widerwillig, wie es scheint, denn er sagt nochmals, es sei doch gar nichts passiert.

Der 14-Jährige, der zuerst selbst spielte, kam aus Neugierde zur Schiedsrichterrolle. „Ich wollte mal sehen, wie es aus der Sicht so ist“, sagt er am Rand des Prozesses. „Mir gefällt es.“ Während des Turniers im Januar hat er zwischen 8 und 18  Uhr 30 Spiele geleitet, die bei Hallenturnieren jeweils zehn Minuten dauern.

„Am schlimmsten sind die Eltern“, sagt seine Mutter, die ihn zu den Spielen begleitet, über die Beleidigungen und Pöbeleien während der Partien, die vom Spielfeldrand ausgehen. Ohne Begleitung lasse sie ihren Sohn jedenfalls nicht mehr seinem Hobby nachgehen.