Inzwischen ist der Skandal um die Auslandsabteilung im städtischen Klinikum in den Hintergrund getreten. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Bei der finanziellen Aufarbeitung des Skandals in der früheren Auslandsabteilung des Stuttgarter Klinikums haben die Stadt und der Versicherer einen Vergleich geschlossen. Das Klinikum erhält fünf Millionen Euro, kann ehemalige Mitarbeiter wegen Verfehlungen aber nur noch sehr begrenzt in Regress nehmen.

Stuttgart. - Bei der Aufarbeitung des Skandals in der aufgelösten Auslandsabteilung ist das städtische Klinikum einen Schritt vorangekommen. Der vom Rat bereits im Frühjahr befürwortete Vergleich mit der Versicherung ist vollzogen, das Klinikum hat zur Regulierung des Vermögensschadens fünf Millionen Euro erhalten. Das bestätigte der kaufmännische Vorstand, Alexander Hewer, auf Anfrage.

Das Klinikum hatte zunächst 20,5 Millionen Euro an entstandenen Vermögensschäden angemeldet. Angesichts vorhandener Unsicherheiten über die Erreichbarkeit der gestellten Forderungen und der Aussicht, womöglich noch Jahre für viel Geld prozessieren zu müssen, hatten sich Rat, Verwaltung und Klinikleitung für den schnelleren Weg entschieden.

Unterschiedliche Schadensangaben

Es geht dabei um die Vermögensschäden durch zwei Projekte der International Unit (IU) von 2013 bis 2017. So hatte das Klinikum erklärt, bei einem Geschäft zur Behandlung von 370 Kriegsversehrten aus Libyen sei ihm ein Nachteil von 7,6 Millionen Euro entstanden, etwa durch Zahlungen an dubiose Dienstleister für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung der libyschen Patienten. 13 Millionen Euro hatte das Klinikum in Rechnung gestellt im Zusammenhang mit einem Geschäft zum Aufbau einer Klinik in Kuwait. Auch hier geht es um weit überhöht angesetzte oder gar nicht geleistete Dienstleistungen fragwürdiger Geschäftspartner. Allerdings hatte das Klinikum den Schaden durch das Kuwaitgeschäft 2016 nur mit 1,7 Millionen Euro angegeben.

Wie mehrfach berichtet, hatten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt im April 2018 insgesamt 24 Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland durchsucht. Es wird gegen 22 Personen wegen Betrugs, Bestechung und Untreue ermittelt. Zwei Patientenvermittler sitzen in Untersuchungshaft.

Regressforderungen nur noch bedingt möglich

Mit dem Vergleich verzichtet man aber auf Regressforderungen gegenüber den Versicherten, also ehemaligen Mitarbeitern wie den früheren Klinikgeschäftsführer oder den damaligen Leiter der IU. Diese kann man nur noch in Regress nehmen, wenn man ihnen vorsätzliches Handeln zum Schaden der Stadt nachweisen kann.