Ein Mann muss sich wegen Vergewaltigung und Kinderpornografie vor dem Landgericht Heilbronn verantworten Foto: dpa

Zwei Jahre vergehen vom Ertappen eines Mannes mit Kinderpornos bis zu seinem Aus als Leiter eines Kindergartens. Beim Prozess gegen ihn wegen Vergewaltigung eines Jungen stehen quälende Fragen im Raum.

Heilbronn - Vergewaltigung eines Schuljungen sowie Herstellung von Kinderpornos werden dem ehemaligen Leiter eines Kindergartens zur Last gelegt, der sich von Montag (11.30 Uhr) an vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss. Laut Anklage soll der 31-Jährige sich von 2012 bis Anfang 2018 insgesamt 19 Mal meist in seiner Wohnung an einem anfangs sechs Jahre alten Kind vergangen und diese Taten auch gefilmt haben. Der Mann sitzt seit Anfang März in Haft. Schwerwiegendster Vorwurf: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - was mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden kann (Az: 2 KLs 32 Js 7465/18).

Bereits Anfang 2016 war der Erzieher beim Tauschen von Kinderpornos erwischt worden. Die Polizei beschlagnahmte tausende Fotos und Videos. Dass es dem Vernehmen nach bis Sommer 2017 dauerte, bis die Evangelische Kirche als sein Arbeitgeber alarmiert wurde, hat nicht nur bei Eltern in Heilbronn für besonderes Entsetzen gesorgt.

Das Landgericht hat zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 28. September angesetzt

Die Polizei hat Konsequenzen in Abläufen angekündigt. Warum der Mann danach noch bis Anfang 2018 für die Kirchengemeinde arbeitete, versucht derzeit ein Krisenteam dort ohne Zeitvorgabe aufzuklären. Danach werde entschieden, welche Konsequenzen zu ziehen seien, sagte ein Sprecher der Landeskirche. Nach bisherigen Erkenntnissen blieben die Kinder im Kindergarten von den sexuellen Übergriffen verschont.

Der 31-Jährige hat die Vorwürfe in Vernehmungen eingeräumt, wie es hieß. Verteidiger Thomas Amann kündigte ein Geständnis an. Ob das Opfer in den Zeugenstand muss, war zunächst unklar. Sein Mandant wolle „unbedingt“ eine Sexualtherapie machen, sagte Amann, und er wolle sich einen Beruf suchen, in dem er nicht mit Kindern arbeite.

Das Landgericht hat zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 28. September angesetzt. Fünf Zeugen sind den Angaben zufolge geladen. Es ist davon auszugehen, dass die Öffentlichkeit aus Gründen des Opferschutzes weitgehend vom Prozess ausgeschlossen wird.

Kinderschutzbund: Schutzkonzepte werden oft nicht beachtet

Der Deutsche Kinderschutzbund fordert im Zusammenhang mit dem Heilbronner Fall mehr Beachtung der verpflichtenden Schutzkonzepte vor sexuellem Missbrauch in Kindergärten. „Man muss grundsätzlich weg von dem Gedanken „Bei uns passiert sowas nicht“, weil es leider überall passieren kann“, sagte Vize-Präsident Christian Zainhofer der Deutschen Presse-Agentur in Heilbronn.

„Zu einem Erzieher in einem Kindergarten besteht natürlich ein besonders Vertrauensverhältnis“, sagte Zainhofer. Der Kindergarten sei ein Ort, an dem sich Kinder sicher fühlen sollten. „Wenn es stimmt, dass es 15 Monate dauerte, bis der Arbeitgeber des Mannes informiert wurde, ist das natürlich eine Katastrophe“, so Zainhofer. Gesetzlich vorgeschriebene Schutzkonzepte müssten von den Einrichtungen auch „gelebt werden“, ergänzte die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn.