Der Death Head ist seit März 2017 ein verbotenes Symbol. Dagegen klagen die Rocker jetzt. Foto: dpa

Aus alten Feinden werden Freunde: Zumindest temporär schließen sich die Hells Angels und die Bandidos zusammen, um vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Verbot vorzugehen, ihre Abzeichen zu tragen.

Karlsruhe - Der Feind meines Feindes ist mein Freund. So oder so ähnlich müssen die Rockerklubs Hells Angels und Bandidos gedacht haben, als sie beschlossen, nächsten Montag beim Verfassungsgericht Klage gegen die Änderung des Vereinsgesetzes einzureichen, die ihnen das Tragen ihrer Abzeichen verbietet. Der Bundestag hatte im März 2017 entschieden, dass Symbole wie der Death Head, der Höllenengel, und der mexikanische Bandit der rivalisierenden Rockergruppen nicht länger öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.

Seitdem müssen die Rocker ihre Kutten also im Schrank lassen, wollen sie nicht riskieren, vom Staat dafür belangt zu werden. Zumindest die Stuttgarter Hells Angels halten sich daran und sind seitdem nur noch in Zivilmontur anzutreffen. Ein Zustand, an dem die Rocker etwas ändern wollen – und sich darum zusammengetan haben, um sich mit juristischen Mitteln gegen den Vorgang zu wehren. „Gemeinsam wenden wir uns gegen eine Verfolgungsstrategie, die mit dem gegenwärtigen Kennzeichenverbot ihren Höhepunkt findet. Für Sippenhaft, Diskriminierung und Willkür darf im Rechtsstaat kein Platz sein.“, sagt Lutz Schelhorn, Präsident der Stuttgarter Hells Angels.

Das wollen die Rocker am Montag in Karlsruhe auch öffentlichkeitswirksam zeigen. Die Hells Angels und die Bandidos haben vor, gemeinsam vor dem Gerichtsgebäude zu posieren und so gegen angebliche Vorurteile vorzugehen, die laut den Rockern von der Polizei verbreitet würden. Ein Strategiepapier des Innenministeriums plädiert für „die Zerschlagung der kriminellen Rocker-Kultur.“ Demnach betätigten sich die Rocker in Feldern wie Drogenhandel oder illegaler Prostitution.

Die Änderung des Vereinsgesetzes ist umstritten

Aktuell befindet sich der Hofer Hells-Angels-Chef in Coburg auf der Anklagebank. Ihm wird vorgeworfen, einen Kontrahenten aus einer anderen Rockergruppe mit einem Teleskopschlagstock traktiert zu haben. Der Rockerboss hat die Tat gestanden, beruft sich aber auf Notwehr. Das Urteil steht noch aus.

Unter Juristen ist die Änderung des Vereinsgesetzes durchaus umstritten. Im Wesentlichen fußt es auf dem Verbot einzelner Ortsgruppen, die die Symbole getragen haben. Das neue Vereinsgesetz sagt, dass dieses Verbot auch auf andere Ortsgruppen übertragen werden kann, selbst wenn sie strafrechtlich seit Jahren unauffällig sind – wie etwa die Stuttgarter Hells Angels, die nach Einschätzung des Polizeipräsidiums Stuttgart keine Straftaten begehen.

Eine Schlussfolgerung, die bereits bei der Anhörung von Rechtsexperten im Bundestag nicht nur Zuspruch erhielt. Der Stuttgarter Staatsrechtler Ulrich Battis nannte den Gesetzesentwurf einen „untauglichen Versuch“, bestimmte Kennzeichen aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Auch Kathrin Groh, Professorin für öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, äußerte, dass es dabei verfassungsrechtliche Probleme geben könnte. Ob das zutrifft, wird jetzt in Karlsruhe entschieden.