Heinricht Fiechtner hatte sich seinerzeit publikumswirksam aus dem Stuttgarter Landtag tragen lassen. Foto: dpa/Marijan Murat

Der parteilose Abgeordnete Heinrich Fiechtner löst mit Provokationen einen Polizeieinsatz im Landtag aus - und lässt sich aus dem Plenum tragen. Nun hatte der Verfassungsgerichtshof darüber zu entscheiden, ob die anschließende Strafe rechtens war.

Stuttgart - Der Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner bleibt von weiteren drei Sitzungen des Landtags ausgeschlossen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart am Dienstagmorgen verkündet. Fiechtner dürfe an den Landtagssitzungen am 22. Juli, 23. Juli und 30. September nicht teilnehmen, heißt es in einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs.

Das Landtagspräsidium hatte Ende Juni entschieden, den Parlamentarier nach Provokationen im Plenum von der Sitzung auszuschließen und für die folgenden fünf Sitzungen zu sperren. Daraufhin entschied das baden-württembergische Verfassungsgericht, Fiechtner müsse für zunächst zwei Sitzungen fernbleiben. Ob er auch an weiteren Sitzungen nicht teilnehmen dürfe, solle noch entschieden werden. Gegen diese Entscheidung hatte Fiechtner Widerspruch ein eingelegt. Zu Unrecht, wie das Gericht nun entschieden hat: Fiechtner hätten die Folgen seines Verhaltens bewusst sein müssen, teilte das Gericht mit. Der Streit muss später noch im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

Heinrich Fiechtner hatte im Landtag einen Eklat verursacht und war von zwei Polizeibeamten aus dem Saal getragen worden. Er hatte der Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) unter anderem unterstellt, sie würde dem NS-Propagandaminister Heinrich Goebbels Ehre machen.