Von der Grundsteuer profitieren vor allem die Kommunen. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet am Ende der Hebesatz in Städten und Gemeinden. Foto: Imago//Sascha Steinach

Das neue Grundsteuergesetz des Landes hat viel Kritik geerntet. Eine erste Klägerin, die das Gesetz verhindern wollte, ist nun vor Gericht gescheitert.

Stuttgart - Der Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das Landesgrundsteuergesetz als unzulässig abgewiesen. Zum einen fehlt es dem Gericht zufolge an einer Grundlage, weil die Klägerin noch keinen Steuerbescheid erhalten hat. Außerdem müsse die Klägerin ihr Anliegen erst vor Fachgerichten anbringen. Für eine Vorentscheidung sieht der Verfassungsgerichtshof keinen Grund.

Der Bund der Steuerzahler hatte die Klage der 81-Jährigen zu diesem frühen Zeitpunkt unterstützt. Der Steuerzahlerbund hatte gehofft, dass das Gesetzes noch vor den ersten Steuerbescheiden geändert wird.

Kritik von vielen Seiten

Die Grundsteuer soll ab 2025 nach dem neuen System berechnet werden. Der Steuerzahlerbund sieht in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer. Eigentümer können sie aber auch als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen.