Hausbesitzer müssen Grundsteuer zahlen. Das betrifft auch Mieter. Foto: dpa

Über Jahrzehnte hinweg hat die Politik die Anpassung der Grundsteuer verschoben. Jetzt wird die Zeit knapp. An diesem Dienstag geht das Bundesverfassungsgericht in mündlicher Verhandlung der Frage nach, ob die Steuer verfassungsgemäß ist – das hat Folgen für Eigentümer und Mieter.

Berlin - An Warnungen hat es nicht gefehlt: „Das Wegbrechen der Grundsteuer mit einem Volumen von 13 Milliarden Euro würde sehr ernste Konsequenzen für die kommunalen Haushalte haben“, sagte der frühere niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) vor gut einem Jahr im Bundesrat. Weil die Landesfinanzminister schon damals wussten, dass das höchste deutsche Finanzgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer hat, wollten sie handeln. Der Bundesrat beschloss 2016 einen Gesetzentwurf, den der Bundestag aber nie aufgriff. Die Reform, über die seit den achtziger Jahren gesprochen wird, blieb im Verfahren hängen. Damit ist wertvolle Zeit verspielt worden.

Verfassungsgericht hat Verhandlung angesetzt

Das könnte sich rächen: Das Bundesverfassungsgericht hat – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – an diesem Dienstag einen mündlichen Verhandlungstermin in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ anberaumt – so die Ankündigung des Gerichts. Von der Entscheidung hängt für Wohnungseigentümer und Mieter viel ab, denn die Grundsteuer betrifft jeden.

Den Steuerbescheid bekommen zwar nur Immobilienbesitzer zu Gesicht, aber die Eigentümer legen die Steuer bei vermieteten Wohnungen auf die Nebenkosten um. Damit sind größere Änderungen bei der Grundsteuer ein Politikum. Das dürfte auch der Grund gewesen sein, weshalb der Bundestag um das Thema zuletzt einen großen Bogen machte. Jetzt haben die Gerichte das Wort: Der Bundesfinanzhof sieht in der Erhebung der Steuer seit 2008 einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot. Er legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. In Karlsruhe sind außerdem mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.Klar ist, dass die Besteuerung kaum mehr haltbar ist. Grund sind die veralteten Immobilienwerte, nach denen sich die Grundsteuer bemisst. Die Werte für die Immobilien stammen im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Über Jahrzehnte hinweg sind die Werte nicht mehr angepasst worden. Das hat Folgen für die Eigentümer und Mieter: Wenn der Steuer keine aktuellen Werte zugrunde liegen, zahlen die einen zu viel und die anderen zu wenig. Dieser Befund ist unstrittig. Die spannende Frage wird sein, welche Konsequenzen das Verfassungsgericht daraus zieht.

Die Finanzverwaltung steht vor einer Mammutaufgabe

Karlsruhe könnte Bundestag und Bundesrat vor eine Mammutaufgabe stellen. Der Gesetzgeber besitzt zwar einige Übung darin, auf Beanstandungen des Verfassungsgerichts durch Nachbesserung der Gesetze zu reagieren, aber bei 35 Millionen Grundstücken in Deutschland dürfte das eine Herkulesaufgabe werden – allein in Baden-Württemberg sind 5,5 Millionen Grundstücke zu bewerten. Die Länderfinanzminister rechnen mit einer Umstellungszeit von zehn Jahren, bis alle Grundstücke neu bewertet sind. Da das Bundesverfassungsgericht bisher noch nie Übergangsfristen von mehr als drei Jahren zubilligte, könnte dies schnell dazu führen, dass Parlamente und Verwaltung nicht in der Lage sind, in der gesetzten Frist eine verfassungskonforme Grundsteuer umzusetzen. Es ist kein abwegiges Szenario, dass die Steuer nicht mehr erhoben werden kann.

Auf dieses Risiko haben die Länderfinanzminister immer wieder hingewiesen – doch ihre Rufe wurden nicht gehört. Dadurch steht die Steuer auf rechtlich dünnem Eis. Was Immobilieneigentümer und Mieter freut, wäre für die Städte und Gemeinden eine finanzielle Katastrophe, denn die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von 13,7 Milliarden Euro (2017) nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Gemeindesteuer. Einen Ausfall könnten die Kommunen nicht verkraften. Schon deshalb muss es verwundern, mit welchem Gleichmut sich der Bund darum kümmerte. Seitdem das Verfassungsgericht angekündigt hat, sich mit der Grundsteuer befassen zu wollen, sind Länder und Kommunen alarmiert. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte unserer Zeitung, die Zeit für eine Reform dränge nach wie vor. Bedauerlicherweise habe der letzte Bundestag nicht die Kraft aufgebracht, sich mit dem Ländervorschlag zu befassen. „Dabei wäre es wichtig, die Reform selbst zu gestalten und sie nicht dem Bundesverfassungsgericht zu überlassen“, sagt der Finanzminister: Das sei sein Anspruch an Politik. Schäfer kündigte erneut eine Gesetzesvorlage an: „Es spricht viel dafür, unseren ausgearbeiteten Reformvorschlag erneut einzubringen.“

Der CDU-Politiker kann sich der Unterstützung anderer Länder sicher sein. Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) pflichtet ihrem Kollegen bei. „Wir brauchen bei der Grundsteuer endlich Rechtssicherheit“, sagt sie. Die Bewertungsregeln müssten geändert werden. Sitzmann umschreibt die Ziele so: Bei der Reform soll es weder um eine Steuererhöhung noch um eine Senkung gehen, sondern um eine zeitgemäße und gerechtere Besteuerung.

Länder wollen neue Initiative starten

Mit der Ankündigung Hessens zeichnet sich ab, dass die Länder ihr Reformmodell ein zweites Mal in den Bundesrat einbringen. Nach diesem Entwurf sollen alle Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Das Ländermodell setzt auf Pauschalierungen und knüpft an Werte an, die für die Finanzverwaltung verfügbar sind: Bei bebauten Grundstücken sollen es der Wert des Gebäudes, die Art der Immobilie und das Baujahr sein. Welche Werte dabei herauskommen, weiß heute keiner. Offen ist auch, was bei drastischen Verteuerungen passiert. Die Länder setzen darauf, dass die Kommunen in diesem Fall die Hebesätze senken. Bis jetzt liegt dazu nur ein Modell vor. Ob dies das Verfassungsgericht überzeugt, ist offen.