Zu viel Macht bei der EZB? Die Verfassungsrichter sagen: noch nicht. Foto: dpa

Die Europäische Zentralbank darf weiter die großen Banken beaufsichtigen. Das hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht entschieden.

Frankfurt - Die von den Staats- und Regierungschefs 2014 beschlossene Bankenunion ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag, dass die Aufsicht großer Banken durch die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Schaffung einer Behörde für die Abwicklung maroder Institute nicht gegen die Verfassung verstoßen und durch die europäischen Verträge gedeckt sind. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle mahnte jedoch dazu, die Regeln strikt einzuhalten. „Die Regelungen zur Europäischen Bankenunion schöpfen den vorgegebenen Rechtsrahmen sehr weitgehend aus, überschreiten ihn aber nicht“, sagte Voßkuhle in der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Die sogenannte Europolis-Gruppe um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber hatte gegen die Bankenunion Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie der Ansicht ist, dass Deutschland große finanzielle Risiken eingeht und zu viel Macht aus der Hand gibt. Er sehe große Gefahren am Horizont, meinte Kerber denn auch im Anschluss an die Urteilsverkündung. „Wenn man diese Rechtsprechung, diese Tendenz fortschreibt, dann heißt das, wir Deutschen müssen unsere Demokratie auf dem Altar Europas opfern“, sagte er zu Reuters TV.

Die Europäische Zentralbank beaufsichtigt die größten Banken

Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und Bankengruppen in der Eurozone seit 2014 von der Europäischen Zentralbank in Frankfurt beaufsichtigt. Dieser Kontrolle unterstehen derzeit 114 Institute. 19 davon sind in Deutschland, unter anderem die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Bayerische Landesbank. Für die rund 1400 „weniger bedeutenden“ deutschen Institute sind nach wie vor die nationale Finanzaufsicht Bafin und die Bundesbank zuständig. Die EZB-Aufseher können den Geldinstituten vorschreiben, sich dickere Kapitalpuffer zuzulegen, wenn sie Risiken sehen. Zudem wurde eine in Brüssel angesiedelte Behörde zur Abwicklung von Krisenbanken geschaffen und ein Fonds aufgebaut, der einen Zusammenbruch eines Geldhauses abfedern soll. Die Banken leisten dafür eine Abgabe, bisher sind so rund 33 Milliarden Euro eingesammelt worden. Bis Ende 2023 sollen es rund 60 Milliarden Euro sein.

Es dürfe nie wieder eine Bank mit Steuergeldern gerettet werden, lautete das Ziel der Staats- und Regierungschefs. Nach der Urteilsverkündung erklärte der Finanzstaatssekretär der Bundesregierung, Jörg Kukies (SPD), dass man sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt sehe. Bei der jüngsten Finanzkrise hätten die deutschen Steuerzahler 60 Milliarden Euro gezahlt, weil es kein einheitliches Abwicklungsregime gegeben habe. Auch die Bundesbank begrüßte den Richterspruch. „Wir sehen es positiv, dass der europäische Fortschritt in Form der einheitlichen Bankenaufsicht in Deutschland verfassungsrechtlich abgesichert ist“, erklärte der zuständige Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling dem „Handelsblatt“. Die Karlsruher Richter hätten klug entschieden, sagte auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. „Die Europäische Bankenunion ist eine wichtige Errungenschaft der Währungsunion, von der auch Deutschland profitiert.“

Der Europäischen Zentralbank fehlt die parlamentarische Verantwortung

Nach Auffassung der Kläger wurden mit der Bankenunion die im EU-Vertrag von Lissabon festgelegten Kompetenzen unzulässig erweitert. Diese Sichtweise wies der Zweite Senat zurück. Die Aufsicht über die Banken in der Eurozone sei nicht vollständig auf die EZB übertragen worden. Bedenken äußerten die Richter zwar gegen den in Brüssel angesiedelten Ausschuss, der für die einheitliche Abwicklung zahlungsunfähiger Banken zuständig ist. Die Rechenschaftspflicht des Ausschusses und dessen gerichtliche Kontrolle stellten aber eine hinreichende demokratische Steuerbarkeit sicher.

Sehr grundsätzlich pocht der Senat darauf, dass Einrichtungen wie die EZB und andere unabhängige Agenturen auf europäischer und nationaler Ebene die Ausnahme bleiben. Das Problem dabei ist, dass ihnen die parlamentarische Verantwortung fehlt. Die Richter sprechen von einer bedenklichen „Absenkung des demokratischen Legitimationsniveaus“. Die Einrichtungen der Bankenunion halten die Karlsruher Richter für „noch hinnehmbar“, weil Vorkehrungen zur Kompensation getroffen worden seien. Die Unabhängigkeit von Bafin und Bundesbank dienten dem Schutz vor ungebührlicher politischer Einflussnahme und Einmischungen der Wirtschaft. Die Verfassungsrichter sehen durch die Bankenabgabe auch nicht die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags beeinträchtigt. Mit dem Fonds werde eine gemeinschaftliche Haftung der Finanzinstitute etabliert, nicht der Mitgliedstaaten.