Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, damit die betroffenen Menschen an der Wahl am 26. Mai teilnehmen können. Foto: dpa

Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Karlsruhe - An der Europawahl Ende Mai können auch behinderte Menschen in Vollbetreuung teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Montag in einem Eilverfahren, dass bislang geltende Wahlausschlüsse auf Antrag nicht anzuwenden sind. Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, damit die betroffenen Menschen an der Wahl am 26. Mai teilnehmen können.

Verfassungsgericht begründete Entscheidung zunächst nicht

Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung zunächst nicht. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht hatte zuvor zweieinhalb Stunden über den Eilantrag der Oppositionsparteien beraten. Das Gericht hatte bereits Ende Januar einen entsprechenden Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das höchste deutsche Gericht kippte damals den Ausschluss von Behinderten mit einem bestellten Betreuer sowie von Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Eilantrag der oppositionellen Bundestagsparteien

Der Bundestag beschloss daraufhin im März zwar die Einführung eines inklusiven Wahlrechts, das aber nach dem Willen der großen Koalition noch nicht für die Europawahl am 26. Mai gelten sollte. Deswegen zogen die Abgeordneten von Grünen, Linken und FDP vor das Bundesverfassungsgericht, um entsprechende Wahlausschlüsse im Europawahlgesetz noch vor der Wahl Ende Mai zu kippen.