Die Staatsanwälte in Mainz haben sich hinter Jan Böhmermann gestellt. Foto: ZDF

Im Verfahren um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdogan zeigt die Staatsanwaltschaft Mainz, wie der Rechtsstaat funktioniert.

Stuttgart - In der Türkei arbeiten Polizei, Staatsanwälte und Richter vielfach mit politischen Vorgaben. Es gibt keine unabhängige dritte Gewalt, deswegen ist die Türkei auch kein demokratischer Rechtsstaat. In Deutschland ist das anders. Der türkische Präsident hat das Recht, gegen das „Schmähgedicht“ des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann Anzeige zu erstatten. Doch die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelte unabhängig von politischen Weisungen und stellte das Verfahren nun ein: Das Böhmermann-Stück ist nach ihrer Auffassung von der Kunstfreiheit geschützt. Mit Zuversicht kann Böhmermann nun auch dem Ausgang jenes anderen Verfahrens entgegensehen, das Erdogan als Privatmann in Hamburg in Gang gesetzt hat.

Juristen sind zuständig

Als die Bundesregierung im April die Mainzer Behörde zum Verfahren „ermächtigte“ – nur dann kann wegen „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts“ ermittelt werden –, erntete sie Entrüstung. Kritiker sahen darin einen weiteren Kotau der Bundeskanzlerin vor ihrem Flüchtlingspolitik-Verbündeten Erdogan. Doch der Schritt war bitter, aber nötig: Unabhängige Juristen sind für Klagen zuständig, nicht die Regierung. Erdogan wird glauben, die Mainzer Staatsanwälte hätten politisch entschieden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ein Exempel– doch für den Herrscher in Ankara vermutlich unverständlich.