Die Spur für Busse der SSB gibt es schon auf der Cannstatter Straße. Das Land will nun eine weitere zwischen Willy-Brandt-Straße und Neckartor einrichten. Doch ist das realistisch? Das Gericht meint nein. Foto: dpa

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wegen der Luftbelastung am Neckartor muss das Land zwar kein Zwangsgeld bezahlen. Die Richter machen aber deutlich, dass sie kaum eine Alternative zu einem Fahrverbot für Euro-5-Diesel am Neckartor sehen.

Stuttgart - Eigentlich ist es fürs Land eine gute Nachricht: Das Vollstreckungsverfahren für ein weiteres Zwangsgeld von 10 000 Euro wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt eingestellt. Der Grund: Das Land hat wie von der 13. Kammer gefordert in den Luftreinhalteplan aufgenommen, dass es am Neckartor, wenn nötig, ein „einzelstreckenbezogenes Verkehrsverbot für Diesel-Kfz unterhalb der Euro-6-Norm ab 15. 10. 2019 einführt“. In dem Verfahren hatte sich das Land schon 2016 verpflichtet, den Verkehr am Neckartor um 20 Prozent zu reduzieren. Weil es dafür nichts tat, drohte das Zwangsgeld.

Klare Worte in der Begründung

So weit, so gut für das Land. Allerdings dürfte der Text der Urteilsbegründung bei der grün-schwarzen Landesregierung auf wenig Gegenliebe stoßen. Darin schreibt die 13. Kammer nämlich: „Es spricht zum gegenwärtigen Zeitpunkt alles dafür, dass das Land das jetzt alternativ zugesagte streckenbezogene Verkehrsverbot am Neckartor auch wird anordnen müssen“.

Gericht hält Busspur für unrealistisch

Das seit 2019 im Stadtgebiet für Diesel bis einschließlich Euro-4-Norm geltende Fahrverbot würde am Neckartor dann auf Euro-5-Diesel ausgeweitet. Um das zu verhindern, setzt das Land auf eine weitere Busspur am Neckartor. Zu der bereits bestehenden Busspur der Linie X 1 auf der Cannstatter Straße zwischen Neckartor und Villastraße soll diese zusätzliche Spur zwischen Willy-Brandt-Straße und Neckartor eingerichtet werden – und dann nur noch zwei Spuren für Autos da sein.

„An ihrer Realisierbarkeit bestehen aber erhebliche Zweifel“, beruft sich das Gericht auf Aussagen des Gutachters des Landes, wonach die Busspur nur dann zu „keinen unverhältnismäßigen nachteiligen Auswirkungen“, also Staus, führt, wenn der Verkehr im Stadtgebiet um zehn Prozent zurückgeht. „Wodurch eine solche Verkehrsabnahme bis zur Einführung der Busspur bewirkt werden kann, ist nicht ersichtlich“, meint das Gericht und schlussfolgert: Wenn die Busspur nicht kommt, muss das Land das Fahrverbot für Euro-5-Diesel am Neckartor erlassen.