Die Altstadt von Herrenberg ist malerisch – und auch ohne Sonntagsverkauf ein Anziehungspunkt für Besucher. Foto: Stadt Herrenberg

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippt die Entscheidungen zweier Gerichte: Die Städte Herrenberg und Mönchengladbach verlieren im Rechtsstreit gegen die Gewerkschaft Verdi.

Leipzig/Herrenberg/Mönchengladbach - Verkaufsoffene Sonntage in der Gesamtstadt Herrenberg wird es wohl künftig nicht mehr geben: Die Stadt im Kreis Böblingen hat einen entsprechenden Rechtsstreit gegen die Dienstleistungsgewerkschaf Verdi verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Montag der Klage der Gewerkschaft gegen zwei verkaufsoffene Sonntage in den Jahren 2017 und 2018 recht gegeben. Sowohl beim historischen Handwerkermarkt im Frühjahr als auch bei der Herbstschau im Oktober hatten in Herrenberg die Läden in allen Stadtteilen geöffnet. Das sei nicht rechtskonform gewesen, urteilten die Richter. Wenn es in der Kernstadt eine Veranstaltung gebe, die viele Besucher anziehe, habe das nicht unbedingt eine Ausstrahlung auf sechs Kilometer entfernte Stadtteile. Dort hätten die Geschäfte geschlossen bleiben müssen.

Verhandelt wurde am Montag vom achten Senat des Bundesverwaltungsgerichts auch eine Sonntagsöffnung in Mönchengladbach. Die Richter kritisierten, dass die Stadt keine Besucherstromprognose erstellt hatte. Aus dieser müsse hervorgehen, wie viele Besucher zu einer geplanten Veranstaltung – in diesem Fall eine Blaulichtmeile – und wie viele Besucher für den Verkaufssonntag erwartet werden. Die Veranstaltung müsse prägend für den Tag sein und nicht nur Anhängsel der Ladenöffnungen. Profitiert hatte von der Sonntagsöffnung in Mönchengladbach auch ein großes Einkaufszentrum mit mehr als 100 Läden.

Erster Bürgermeister ist enttäuscht

Der Herrenberger Bürgermeister Stefan Metzing, der für die Verhandlung nach Leipzig gereist war, zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung. Die Frage der Besucherstromprognose sei auch im Herrenberger Fall ein Thema gewesen. „Das halte ich für unsere Stadt, insbesondere für den historischen Handwerkermarkt, für nicht machbar“, sagte Metzing. „Die Vorführungen der Handwerker sind eng verzahnt mit den Läden in der Altstadt. Da kann man nicht sagen, wer wegen welchen Ereignisses in die Stadt kommt.“

Dennoch werde man sich mit diesen Themen beschäftigen müssen, sobald das Urteil schriftlich vorliege. Das ist in zwei Monaten zu erwarten. Für dieses Jahr hat das Urteil des Gerichts keine Auswirkungen mehr. Der geplante verkaufsoffene Sonntag zur Herbstschau wurde bereits abgesagt, weil die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin ausfällt.

Die Vorinstanzen hatten anders entschieden als jetzt das Bundesverwaltungsgericht und jeweils den Städten recht gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte den Normenkontrollantrag von Verdi abgewiesen. Die Richter hatten argumentiert, dass sowohl der Handwerkermarkt als auch die Herbstschau als eigenständige Veranstaltungen genügend Besucher anzögen. Zudem, so die Argumentation, seien die Sonntagsöffnungen in Herrenberg sehr selten. Drei verkaufsoffene Sonntage erlaubt das Land, nur zwei gibt es in Herrenberg. Dies kritisierten die obersten Richter in Leipzig nun. Nicht die Zahl der Sonntage mit Ladenöffnung sei entscheidend, sondern die Kriterien für die Sonntagsöffnung müssten in jedem Fall eingehalten werden.

Herbstschau gibt es seit 1974, Ladenöffnung kam später dazu

Der Herrenberger Bürgermeister Metzing versteht die Entscheidung nicht so recht. Aus Sicht der Stadt Herrenberg handelt es sich sowohl bei der Herbstschau als auch beim Handwerkermarkt um gewachsene traditionelle Veranstaltungen. So gebe es die Herbstschau bereits seit 1974, und sie habe immer viele Besucher angezogen, die Öffnung der Läden sei erst 2006 hinzugekommen. Auch der Handwerkermarkt locke mit Vorführungen alter Handwerkskunst viele Gäste in die historische Altstadt.

Mit diesem Urteil hat die Gewerkschaft Verdi eine weitere Schlacht in ihrem Kampf gegen Sonntagsöffnungen gewonnen. In Sindelfingen wurden bereits mehrere verkaufsoffene Sonntage verboten. In Ludwigsburg untersagten die Richter eine Sternfahrt mit Oldtimern, zu der Breuninger geladen hatte, und in deren Zusammenhang das Einkaufszentrum geöffnet war. Mit der Entscheidung des Leipziger Gerichts sind die Hürden für die Städte bei der Genehmigung sonntäglicher Ladenöffnungen noch höher geworden.