Shopping am Tag des Herrn im Breuningerland Ludwigsburg? Nach dem Gerichtsurteil ist es damit vorbei. Foto: factum/Archiv

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gibt der Gewerkschaft Verdi recht: Zwei verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg beim Breuningerland sind rechtswidrig. In Herrenberg setzt sich hingegen die Stadt durch.

Ludwigsburg/Herrenberg - Sieg und Niederlage für die Gewerkschaft Verdi, die seit Jahren mit den Städten Ludwigsburg und Herrenberg einen Streit um verkaufsoffene Sonntage führt. Das oberste Verwaltungsgericht im Land, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, hat in Ludwigsburg zwei von der Stadt genehmigte Sonderverkäufe verboten. Anders fiel das Urteil für die Stadt Herrenberg aus, hier sind zwei Verkaufssonntage erlaubt.

Konkret ging es in Ludwigsburg um die Veranstaltungen, die im Frühjahr und Herbst stattfinden. Es gibt eine Oldtimer-Sternfahrt, die seit 2016 auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Breuningerland beginnt – aus diesem Anlass durften die Märkte im Tammerfeld öffnen, etwa auch Ikea. Dagegen hat die Gewerkschaft schon vor zwei Jahren Klage erhoben. Einen Eilantrag hatte der VGH 2017 noch abgelehnt. Doch in der Hauptsache hat der sechste Senat des Gerichts Verdi recht gegeben.

Richter sprechen von „Alibiveranstaltungen“

„Veranstaltungen können nur dann Anlass einer sonntäglichen Öffnung von Verkaufsstellen sein, wenn sie selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen“, heißt es in dem Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Sie dürfen nicht gegenüber der Sonntagsöffnung in den Hintergrund gedrängt werden. „Reine Alibiveranstaltungen sind unzulässig, die lediglich dazu dienen, einen Vorwand zu schaffen“, erklären die Richter.

Die Oldtimer-Sternfahrten im Jahr 2017, in denen es in dem Prozess ging, standen und fielen mit der Öffnung der großen Einkaufsmärkte, die Tausende von Kunden angelockt haben. Die Präsentation von Oldtimern auf dem Parkplatz wäre sonst allenfalls für ein „interessiertes Publikum“ spannend gewesen. Als Indiz dafür werten die Richter, dass die Oldtimer-Sternfahrt gar nicht möglich wäre, wenn nicht die Werbegemeinschaft der Märkte im Tammerfeld 30 000 Euro Zuschuss geben würde. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen, dies kann jedoch innerhalb eines Monats beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstritten werden.

Herrenberg darf bei Herbstschau und Handwerkermarkt öffnen

In Herrenberg im Kreis Böblingen stellt sich die Lage anders da: Hier ging es um einen Historischen Handwerkermarkt und um die Herbstschau, zu denen jeweils die Stadt einen Verkaufssonntag zugelassen hat. Der Verwaltungsgerichtshof wertete sie als eigenständige Veranstaltungen, die auch ohne offene Geschäfte funktionieren. Die Gewerkschaft begrüßt das Urteil für Ludwigsburg – im Fall von Herrenberg soll eine Revision geprüft werden, die der VGH anders als in Ludwigsburg ausdrücklich zugelassen hat. „Die heutige Entscheidung ist eine Mahnung an alle Städte und Gemeinden im Land, sich künftig bei der Genehmigung von Sonntagsöffnungen stärker an geltendes Recht zu halten“, erklärt der Verdi-Landeschef Martin Gross. Die Kommunen dürften nicht länger Gesetz und Rechtsprechung zur Sonntagsöffnung ignorieren in der Hoffnung, dass es nicht zu einer gerichtlichen Klärung komme.

Verdi: Wir müssen uns an Gesetze halten

„Wir alle müssen uns an Gesetze halten“, erklärt Martin Gross weiter, „wir sind der festen Auffassung, dass eine räumliche Trennung zwischen Fest und offenen Läden, wie in Herrenberg, eine Sonntagsöffnung unzulässig macht.“ In Ludwigsburg streiten sich Verdi auch um weitere verkaufsoffene Sonntage mit zweifelhaftem Anlass, etwa dem „Kastanienbeutelfest“ oder dem Naturvision-Festival. Die Stadt hat bereits die Zahl der Sonntagsöffnungen reduziert, um Verdi zu besänftigen.

Im Ludwigsburger Rathaus ist man zurückhaltend. „Wir werden jetzt zunächst die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen. Danach sind wir gerne bereit, eine Stellungnahme abzugeben“, erklärt dazu Peter Spear, der Sprecher der Stadtverwaltung.