Stößt mit seinem Vorschlag auf ein geteiltes Echo: der Innenexperte der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl. Foto: dpa

Die Landtags-Grünen fordern, dass ein parlamentarisches Gremium mehr Informationen über verdeckte Überwachungsmaßnahmen der Polizei erhält. Reicht die bisherige Unterrichtung durch das Innenministerium nicht mehr aus? Im Landtag signalisiert nur die FDP Zustimmung.

Stuttgart - Mit ihrer Forderung, verdeckte Telekommunikationsüberwachungen der Polizei parlamentarisch stärker zu kontrollieren, hat die Grünen-Fraktion neuen Ärger in der grün-schwarzen Koalition erzeugt. Die kleinere Regierungsfraktion CDU lehnt den Vorschlag rundweg ab. „Wir stehen klar zu der bestehenden Sach- und Rechtslage und vertrauen unserer Justiz und Polizei“, sagte der Polizeiexperte der Fraktion, Siegfried Lorek. Der jährliche Bericht, der im Innenausschuss ausführlich behandelt werde, sei „völlig ausreichend“.

Lorek kritisierte den Koalitionspartner ungewohnt scharf. „Die Grünen misstrauen wohl den unabhängigen Richtern und den Staatsanwaltschaften, die jede Telefonüberwachung einzeln anordnen. Scheinbar denken sie, es besser zu können, und möchten die Fälle durch Abgeordnete überprüfen lassen“, sagte er.

SPD wirft Grünen ein taktisches Manöver vor

Der Innenexperte der oppositionellen SPD, Sascha Binder, betonte, es sei nicht die Aufgabe von Abgeordneten, den Einsatz von Polizeimaßnahmen im Einzelfall zu überprüfen. Die Kontrolle solcher Maßnahmen erfolge „grundsätzlich durch die Justiz“. Deshalb habe die SPD sich gegen Versuche von Grün-Schwarz eingesetzt, bei der Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2017 den Richtervorbehalt zu schleifen.

Binder sieht in dem Vorschlag der größeren Regierungsfraktion ein taktisch motiviertes Manöver. Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Grünen bereit seien, eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes mitzutragen, wenn sie dafür im Gegenzug ein weiteres Kontrollgremium erhalten, um ihre Mitglieder und Wählerschaft zu beruhigen, sagte Binder. Anders sei es kaum zu erklären, warum die Grünen gerade jetzt die Forderung erheben, nachdem dieses Thema 2017 keine Rolle gespielt habe.

FDP unterstützt den Vorstoß

Unterstützung erhielten die Grünen unterdessen von der FDP. Deren innenpolitischer Sprecher Ulrich Goll sagte, die FDP habe großes Vertrauen in die Polizei. Bei einem derart gravierenden Eingriff für den Betroffenen sei aber eine stärkere parlamentarische Kontrolle geboten. Ein neues Gremium, wie es den Grünen vorschwebt, sei dafür aber nicht erforderlich, weil damit „nur zusätzliche Bürokratie ohne einen Mehrwert für die Bürger“ entstehen würde. Aus Sicht von des früheren Justizministers ist es „notwendig, aber auch ausreichend“, wenn künftig zusätzlich an das Parlamentarische Kontrollgremium berichtet werde. „Selbstverständlich müssen damit auch Auskunftsansprüche der Gremiumsmitglieder einhergehen“, so Goll.

Der Innenexperte der Grünen-Fraktion, Hans-Ulrich Sckerl, hatte zuvor eine ausführlichere Berichtspflicht beim Einsatz neuer Instrumente wie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und mehr Rechte für Abgeordnete gefordert, um nachfragen und einzelne Fälle überprüfen zu können. Hier habe man Nachholbedarf, sagte Sckerl.

Innenministerium gibt sich gelassen

Bislang unterrichtet die Landesregierung den Landtag einmal pro Jahr über polizeiliche Maßnahmen im Telekommunikationsbereich. „Bislang war es guter Brauch, dass der Innenminister im Innenausschuss den Bericht vorgelegt hat“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. An dieser Form der Unterrichtung habe es bis zuletzt nie Kritik gegeben.

Möglichen Änderungen steht das Ressort von Thomas Strobl (CDU) offen gegenüber. Der Innenminister und das Innenministerium stehe für volle Transparenz, sagte der Sprecher. Es liege „in den Händen des Landtags, wie er den Bericht wünscht – dem werden wir dann selbstverständlich nachkommen“. Der Bericht für das Jahr 2018 steht aus und wird, wie üblich, für Mitte dieses Jahres erwartet.

Strobl wünscht sich erneute Verschärfung des Polizeigesetzes

Seit Ende 2017 hat die Polizei im Südwesten mehr Befugnisse zur Abwehr von Terroranschlägen und schwersten Straftaten. Erlaubt ist nun unter anderem die präventive Quellen-TKÜ, was das heimliche Mitlesen von laufender verschlüsselter Kommunikation bei Messengerdiensten wie Whatsapp noch vor einer schweren Straftat meint. Die Online-Durchsuchung, was den Zugriff auf gespeicherte Inhalte eines Geräts ermöglicht hätte, lehnten die Grünen strikt ab.

Weil das Polizeigesetz des Landes ohnehin an neue datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst werden muss, schlug Innenminister Strobl im Spätherbst 2018 weitere neue Rechte für die Polizei vor – darunter erneut die Online-Durchsuchung. Die Grünen empfanden dies als Affront und lehnten Gespräche über Strobls Entwurf vorerst ab.