Opfer von Gewalttaten können beim Staat eine Entschädigung beantragen. Foto: dpa

Wer durch eine Gewalttat verletzt wird, kann Leistungen vom Staat beantragen. Doch das Gesetz ist im Land selbst unter Anwälten kaum bekannt, kritisiert der Landesvorsitzende des Weißen Rings.

Stuttgart - Gewaltopfer in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr vom Staat 30 Millionen Euro erhalten. 2008 waren es noch 16 Millionen Euro. In diesem Jahr wird die Gesamtsumme womöglich noch weiter steigen: im ersten Halbjahr wurden bereits 16 Millionen Euro ausbezahlt. Das geht aus einer Auswertung des Sozialministeriums hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Der Anstieg hängt laut eines Sprechers auch damit zusammen, dass in einigen Fällen längerfristige Rentenzahlungen an Opfer geleistet werden müssen. Dadurch überlappen sich Zahlungen an Opfer früherer Taten mit Leistungen für neu hinzugekommene Betroffene.

Insgesamt ist die Zahl der Opfer, die im Südwesten eine Entschädigung beim Staat beantragen, innerhalb der letzten zehn Jahre um etwa 430 auf 2469 im Jahr 2018 gesunken. Im ersten Halbjahr 2019 wurden 1577 Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt und 443 bewilligt.

Minister: Opfer geben sich oft eine Mitschuld

Einen Anspruch haben Menschen, die durch einen Angriff auf ihre oder eine andere Person körperliche oder psychische Schäden erleiden. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sagt, Opfer würden sich häufig mitschuldig am Geschehen fühlen. Deshalb sehe er es als „gesellschaftspolitische Aufgabe, den Opfern einen Rückhalt zu geben und die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen aufzufangen.“ Potenziell Anspruchsberechtigte werden über von der Polizei übergebene Merkblätter darüber informiert.

Diese Informationspolitik ist laut dem Opferhilfeverein Weißer Ring ein Grund dafür, dass immer weniger Anträge gestellt werden. „Es ist nicht so, dass die Zahl der Opfer abnimmt“, sagte der Landesvorsitzende, Erwin Hetger, unserer Zeitung. Die Opfer seien mit der Information vielmehr überfordert und in der „breiten Anwaltschaft ist das Entschädigungsgesetz schlicht unbekannt.“ Das Gesetz müsse deshalb im Sinne der Opfer in der Anwaltsausbildung eine größere Rolle spielen.

Am häufigsten werden sexuelle Übergriffe beklagt

Welchen Delikten die Antragsteller zum Opfer fielen wurde zuletzt im Jahr 2003 statistisch erfasst: damals wurden am häufigsten sexuelle Übergriffe, gefolgt von Körperverletzungen und Tötungsdelikten beklagt. „Es ist davon auszugehen, dass sich das Verhältnis von Jahr zu Jahr nur unwesentlich verändert“, sagt der Ministeriumssprecher.

Die Bearbeitung eines Antrags dauert im Südwesten zwölf Monate. Kommt es zu einer Bewilligung, erhält der Betroffene etwa eine Heilbehandlung. Bei Gesundheitsschäden, die mindestens sechs Monate andauern und einen bestimmten Umfang erreichen, gibt es eine einkommensunabhängige Grundrente. Auch an der Bearbeitungsdauer übt Hetger Kritik: „Die Psyche der Opfer leidet. Die lange Verfahrensdauer ist da äußerst ungut.“