Die Puppe Cayla ist Datenschützern ein Dorn im Auge. Foto: dpa

Die Grünen fordern strengere Vorschriften für sogenannte Smart Toys, also Puppen Teddybären, Roboter oder Uhren, die sich mit dem Internet verbinden können. Die Bundesregierung schütze Verbraucher nicht.

Berlin - In immer mehr deutschen Kinderzimmern sind sogenannte Smart Toys zu finden, also Puppen, Teddybären, Roboter oder Uhren, die sich mit dem Internet verbinden können. Verbraucherschützer sehen dieses „intelligente“ Spielzeug kritisch. Im schlimmsten Fall könnten Sicherheitslücken sogar dazu führen, dass Fremde Kontakt zum Kind aufnehmen, warnt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. „Mit geringstem Aufwand können die Geräte von außen übernommen werden, Kinder abgehört und von potenziellen Straftätern getrackt werden“, sagte auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast unserer Zeitung.

Gespräche werden unbemerkt aufgezeichnet

Aufsehen erregte Anfang 2017 etwa die Puppe Cayla, die aufgrund von entsprechender Technik in ihrem Innern mit Kindern reden kann. Da Cayla diese Gespräche aber unbemerkt aufnehmen und per Funkverbindung weitersenden kann, wurde sie von der Bundesnetzagentur als Spionagegerät eingestuft und in Deutschland verboten. Smartes Spielzeug könne zum „Spion im Kinderzimmer“ werden, gibt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufgrund solcher Vorfälle zu bedenken.

Künast wollte von der Bundesregierung wissen, inwieweit die aktuell gültigen Regelungen „intelligentes Spielzeug“ erfassen, und ob strengere Vorschriften geplant sind. Die Antworten auf ihre Anfrage stellen die frühere Verbraucherschutzministerin nicht zufrieden: „Die Bundesregierung lässt Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Risiken der digitalisierten Spielzeuge allein“, lautet ihr Fazit.

Die Antwort der Regierung genügt den Grünen nicht

Künast fragte etwa danach, ob auch die digitale Sicherheit von Spielzeug im Fokus der Marktüberwachung sei. Die dortigen Experten sind für die Sicherheit von Produkten hierzulande zuständig. Sie kontrollieren beispielsweise, ob Elektrogeräte gefährliche Kurzschlüsse auslösen können oder Spielzeug giftige Stoffe enthält. In der unserer Zeitung vorliegenden Regierungsantwort heißt es dazu, da die IT-Sicherheit nicht zu den Anforderungen im Produktsicherheitsgesetz oder der Spielzeugverordnung zähle, „fällt die IT-Sicherheit von digitalem Spielzeug nicht in die Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden“. Künast sieht darin einen „Verzicht auf das Vorsorgeprinzip“.

Die Bundesregierung müsse den Schutz von Kindern im digitalisierten Alltag „endlich ernst“ nehmen, fordert Künast. „Wir brauchen dringend verpflichtende Mindeststandards für die IT-Sicherheit von technischen Geräten.“