Wie viele Kalorien hat eine Praline? Verbraucherschützer werfen herstellern vor, das geschickt zu verschleiern. Foto: dpa

Verbraucherschützer gehen die Lebensmittelindustrie hart an. Grund dafür sind angeblich irreführende Portionsangaben, mit denen die Hersteller die Portionen gesundrechneten.

Berlin - Verbraucherschützer haben die freiwillige Kennzeichnung von Portionsangaben auf Lebensmittelverpackungen als oft „unsinnig und verwirrend“ kritisiert. Teilweise rechneten sich die Hersteller ihre zucker- und fettreichen Produkte mit Miniportionen gesund, teilten die Verbraucherzentralen am Mittwoch mit. Sie testeten 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen. Vor allem bei Süßwaren entsprechen die Portionsgrößen oft nicht der Realität, bemängeln die Verbraucherschützer. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel würden für die Portionsangabe willkürlich geteilt: „Wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Gummischlange?“

Bei Keksen zum Beispiel könne eine Portion aus einem, zwei oder auch zehn Keksen bestehen und zwischen fünf und 44 Gramm wiegen. In dieser Form böten Portionsangaben überhaupt keine Orientierung beim Einkauf, kritisierten die Verbraucherzentralen. Sie forderten: Anbieter und Gesetzgeber müssten nachbessern. Portionsangaben müssten eine leicht verständliche Einkaufshilfe werden. Realistische Größen seien etwa ein Becher, eine Scheibe oder ein Riegel.

Portionsgrößen willkürlich festgelegt

Der Gesetzgeber soll demnach eine farblich basierte, vereinfachte Nährwertkennzeichnung auf der Basis einheitlicher Werte wie 100 Gramm oder 100 Milliliter auf den Weg bringen - etwa die Nährwertampel auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen. Namhafte Lebensmittelhersteller haben eine Ampelkennzeichnung pro Portion vorgeschlagen. Doch „willkürlich festgelegte Portionsgrößen“ bergen laut den Verbraucherschützern die Gefahr, dass Verbraucher über die tatsächliche verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.