Der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg vor seiner Hiobsbotschaft für den Landtag Foto: dpa/Marijan Murat

Der Verfassungsgerichtshof bringt den Landtagsfraktionen eine schwere Niederlage bei. Das Parlament muss das Wahlrecht ändern und die Anzahl der Unterstützungsunterschriften für Kandidaten einer Kleinpartei wegen der Pandemie absenken.

Stuttgart - Der baden-württembergische Landtag verletzt die Rechte der nicht im Parlament vertretenen Parteien auf Chancengleichheit und muss das Wahlrecht entsprechend anpassen. Mit diesem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof des Landes den Fraktionen am Montag eine schwere juristische Niederlage beigebracht. Ihnen wurde nun aufgegeben, die Hürden zur Landtagswahl im März nächsten Jahres an die Sars-CoV-2-Pandemie anzupassen.