Die Webcam-Dame auf der Arbeitscouch ihres Ampfinger Hauses, umgeben von High Heels. Foto: dpa

Ein Porno-Sternchen zieht sich vor der Web-Kamera aus. Nicht in der Stadt, sondern in einem Dorf in Oberbayern. Die Nachbarn laufen Sturm. Nun haben die Richter gesprochen.

München - Das wichtigste Utensil im Arbeitszimmer von „Natalie Hot“ ist eine Couch, auf der sich die 24-Jährige mit dem sinnreichen Künstlernamen leicht bekleidet räkelt – während zahlende Kunden per Webcam zuschauen. Umgeben von High Heels arbeitet die 1,60 Meter große und 60 Kilogramm schwere Darstellerin dort „acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche“. Sofern sie nicht andernorts Szenen für Pornofilme dreht, für erotische Fotos posiert oder auf Sex-Messen auftritt. Nun hat das Verwaltungsgericht München der jungen Dame untersagt, in ihrem Wohnhaus mit den Webcam-Streams ein Gewerbe zu betreiben.

Bekannte Größe in der Erotik-Szene

In der Erotik-Szene ist die 24-Jährige, die sich in dem Streit mit Nachbarschaft und Landratsamt als Vorkämpferin gegen die oberbayerische Prüderie inszenierte, eine bekannte Größe. 2014 erhielt sie auf der internationalen Fachmesse für Erotik in Berlin den „Venus Award“ als „Beste Newcomerin“. Das regionale „Wochenblatt“ schrieb damals zum Preisgewinn: „Mit Natalie Hot geht der Award „Beste Newcomerin” nun erstmals nach Bayern – Gratulation!“

2015 folgte der zweite „Venus Award“ als „Beste Nachwuchsdarstellerin“. „Ich danke meinen Fans, meinem ganzen Team, das immer hart an meinem Erfolg arbeitet und natürlich meiner Familie, die immer hinter mir steht”, zitierte das „Wochenblatt“ in einem weiteren Online-Artikel „die begeisterte Gewinnerin nach ihrer Auszeichnung“.

Ampfinger wollen ihre Ruhe

Der Ampfinger Bürgerschaft scheint ihr semi-prominentes Gemeindemitglied trotz des Film-Ruhms nicht ganz geheuer. Dass nach dem Gerichtsurteil wieder Ruhe einkehrt in dem 6300-Seelen-Ort im beschaulich-katholischen Oberbayern ist unwahrscheinlich. Dort herrscht helle Aufregung, seitdem die junge Frau sowie ihr Ehemann und Manager Christian L. vergangenes Jahr zugezogen sind. Und aus dem ungewöhnlichen Job der 24-Jährigen keinen Hehl machten. „Es sind eigentlich nur fünf Nachbarn, die ständig Wirbel machen“, sagte „Natalie Hots“ Gatte am Rande des Münchner Prozesses. „Der Rest von Ampfing sieht uns eher positiv, unterstützt uns und hat überhaupt kein Problem mit Natalie Hot.“

Breite lokale Berichterstattung über bizarren Streit

Die ansässigen Anzeigenblätter hatten an der Berichterstattung über die illustren Neuankömmlinge offenkundig ihre Freude. So wurde berichtet, dass Nachbarn wegen des „erhöhten Verkehrsaufkommens“ vor dem Haus der „Hots“ Listen mit Autokennzeichen erstellt haben sollen, um das rege Kommen und Gehen zu dokumentieren. Der Streit eskalierte dann im Juli 2015 als eine angeblich alkoholisierte Nachbarin der „Venus-Award“-Gewinnerin die Haustüre einschlug.

Für Empörung sorgte nicht nur der freizügige Werbeaufdruck auf dem Auto des Porno-Sternchens. Auch eine Swingerparty mit wechselnden, wildfremden Partnern im Keller des schmucken Einfamilienhauses, zu dem das Paar die Nachbarschaft sogar per Flyer einlud, verfehlte seine provozierende Wirkung nicht.

Porno-Sternchen verliert vor Gericht

Nun hat das Paar vor Gericht eine klare Niederlage kassiert: Die 24-Jährige darf nicht mehr Zuhause in ihrem Metier arbeiten, weil der örtliche Bebauungsplan ausschließlich eine reine Wohnraumnutzung zulässt. Doch für diesen Fall hatte Natalie Hot bereits am Rande der Verhandlung angekündigt, den Nachbarn in den Monaten bis zu ihrem dann nötigen Auszug „die Hölle heiß zu machen“.

Auch ihr Mann betonte nach dem Urteilsspruch am Donnerstag erneut, sich nun nicht mehr zurückhalten zu wollen. „Damit die Nachbarn einfach mal sehen, dass wir auch anders gekonnt hätten. Die haben ja wirklich überhaupt nichts mitbekommen bislang.“

Das sieht das Verwaltungsgericht München anders und attestiert der Tätigkeit der jungen Frau „eine gewisse Außenwirkung“. Damit wurde ihre Klage abgewiesen, die sich gegen den Freistaat richtete. Frau Hot hatte einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, um in dem gemieteten Haus – das laut Bebauungsplan nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf – ein „Darstellungs- und Schaustellerei-Zimmer“ einzurichten.

Gericht: Stöhnen vor der Webcam ist kein Home-Office

Das Landratsamt Mühldorf am Inn lehnte diesen Antrag jedoch ab und untersagte ihr unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2000 Euro jegliche gewerbliche Nutzung der Räume. Dagegen zog die Frau vor Gericht, unterstützt von ihrem elf Jahre älteren Ehemann. Sie argumentierten, dass Posieren und Stöhnen vor der Webcam mit Tele-Arbeit oder Home-Office vergleichbar sei und kein Gewerbe darstelle. Und wenn es denn ein Gewerbe sei, so müsse die Arbeit genauso behandelt werden wie andere kleine Betriebe – darunter ein Vermessungsbüro und Grafikbüro in der Nachbarschaft, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten hatten.

Als Tele-Arbeit wollte das Gericht die Tätigkeit jedoch nicht werten. Entscheidend sei, „dass die Tätigkeit in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit, dient“. Zudem gebe es „eine gewisse Außenwirkung“, weshalb man sich nicht mehr „in der Bandbreite der zulässigen Wohnnutzung“ bewege. Die beantragte Nutzungsänderung habe das Landratsamt deshalb zu Recht abgewiesen. Auch der Vergleich mit anderen Betrieben in dem Wohngebiet ziehe nicht.

Das Paar erwägt nun, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Wahrscheinlicher ist aber, dass es aus Bayern wegzieht. „Wenn wir abhauen, dann nach Mallorca“, sagte Ehemann Christian Lehle. „Wenn uns der bayerische Staat nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht.“