Kleiner Pipser mit großem Erregungspotenzial. Der Rauchmelder war bereits Ursache für zahlreiche Gerichtsverfahren. Foto: imago images/Jan Huebner

Der Stuttgarter Mieterverein darf nach einem Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts gegen einen Dienstleister klagen. Vertragsklauseln mit langen Laufzeiten wurden von dem Gericht ebenfalls gekippt.

Stuttgart - Es war ein Fehler mit Folgen: Eigentlich hätte den Mieterverein Stuttgart das Schreiben nie erreichen sollen. Doch durch eine Verwechslung unterbreitete die Abrechnungsfirma Minol mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen einem Mieter ein Angebot für die Miete von Rauchwarnmeldern – und nicht wie sonst üblich dem Vermieter. Die Verwalterin der Wohnungsanlage hatte den Mieter versehentlich als Eigentümer genannt. Der reichte das Angebot prompt an den Mieterverein weiter. Die Rechnung hatte ihn stutzig gemacht. Knapp 700 Euro sollte er für die Miete über acht Jahre zahlen. Für zwei Rauchmelder, die im Baumarkt gerade mal 20 Euro kosten, kam ihm das zu viel vor.