Vor dem Gerichtsgebäude kam es zu Rangeleien zwischen der Polizei und Demonstranten. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Kündigung eines Daimler-Mitarbeiters wegen rassistischer Beleidigung eines Kollegen ist rechtens. Auch das Landesarbeitsgericht in Stuttgart bestätigte am Donnerstag den fristlosen Rauswurf des 46-Jährigen.

Stuttgart - Der Rauswurf eines Daimler-Mitarbeiters wegen rassistischer Beleidigung eines Kollegen bleibt bestehen. Auch das Landesarbeitsgericht als zweite Instanz bestätigte am Donnerstag die fristlose Kündigung des 46-Jährigen.

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Der Mann hatte laut Gericht islamfeindliche Bilder per Handy an einen türkischen Kollegen muslimischen Glaubens geschickt. Als das bekannt wurde, warf Daimler ihn im Sommer 2018 raus. Der Mitarbeiter selbst weist den Vorwurf zurück. Die Nachrichten seien als Spaß oder Satire gemeint gewesen, der betroffene Kollege selbst habe darum gebeten, ihm so etwas zu schicken. Das sah das Gericht allerdings anders.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, nachdem die Gruppe „Zentrum Automobil“, die sich als „alternative Gewerkschaft“ bezeichnet, die Kündigung in einem Video thematisiert und den gekündigten Mitarbeiter als Opfer eines Komplotts dargestellt hatte.