Wer auf Tauben schießt, verliert seinen Jagdschein. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass man seinen Waffenschein verlieren kann, wenn man in einem Wohngebiet mit einem Jagdgewehr auf Tauben schießt - auch wenn man nur Platzpatronen verwendet.

Karlsruhe - Wer in einem Wohngebiet mit einem Jagdgewehr auf Tauben schießt, kann seinen Waffenschein verlieren - auch wenn er nur Platzpatronen verwendet. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 10 K 6804/19). Im vorliegenden Fall war ein Mann jahrelang regelmäßig durch eine Wohnsiedlung gezogen, um Tauben mit Schreckschüssen von seiner Solaranlage fernzuhalten.

Dabei habe er die Kugel zwar jedes Mal entfernt, nur die Hülse verwendet und die Vögel lediglich verscheucht, führte er aus. Das zuständige Landratsamt entzog ihm jedoch die Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit und erklärte den Jagdschein für ungültig. Zu Recht, befand nun das VG Karlsruhe und schmetterte den Eilantrag des Mannes gegen den Behördenbescheid ab. Denn es bestehe Lebensgefahr, falls der Schütze vergesse, die Kugel zu entfernen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ist möglich.