Der Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren wegen verbotenen Straßenrennens verurteilt. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Ein noch selten genutzter Paragraf ermöglicht neue Bewertungen, kommentiert Christine Bilger. Strafrechtlich sei der Fall aufgearbeitet – gesellschaftlich nicht.

Stuttgart - „Sinnlos aus dem Leben gerissen“, haben ihre Eltern in einen herzförmigen Stein meißeln lassen. An der Stuttgarter Rosensteinstraße erinnert er an Riccardo, den Menschenfreund, und Jaqueline, seine lebensfrohe Freundin. Ihr sinnloser Tod hat die Stadt erschüttert. Mit Tempo 168 raste ein damals 20-Jähriger durch die Straße und schleuderte in ihren kleinen Wagen. Mit einem gemieteten Jaguar, 550 PS stark.