Manfred Götzl hat den NSU-Prozess geführt. Foto: dpa

Er ist der Mann, der eines der wichtigsten Urteile der deutschen Geschichte gesprochen hat. Mit dem NSU-Prozess endet auch langsam die Laufbahn des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl. Die Prozessführung brachte ihm viel Lob ein.

München - Nichts ist vorherzusehen bei Manfred Götzl. Das gilt bis zum Schluss. Der Vorsitzende des Staatsschutzsenates im Münchner Oberlandesgericht lässt sich nicht in die Karten blicken. Wie lange er sein Urteil verkünden wird, ob es Pausen gibt, welche Struktur dieser letzte Prozesstag um die Taten des NSU haben wird, nichts lässt sich der Mann entlocken, der seit mehr als fünf Jahren das Verfahren leitet. Immer, mit gebrochenem Arm ebenso wie mit zugepflasterter Schläfe.

Nun also das Urteil. Götzl und sein Senat betreten den Raum. Sie bleiben stehen, blicken still in die Kameras, die sich gerade noch vor Beate Zschäpe aufgebaut hatten und nun auf die Richterbank schwenken. Es ist, als ob Manfred Götzl innerlich leise bis 60 zählt, dann folgt ein leichtes Nicken nach rechts, und die Justizbeamten begleiten all die Fotografen und Kamerateams nach draußen. Von Götz gibt es drei mal ein kurzes „Guten Morgen“ in die Runde, und gleich geht es los. Keine Feststellung der Anwesenheit, man bleibt stehen. Im Namen des Volkes.

Manfred Götzl hat ein brillantes Erinnerungsvermögen

Der NSU-Prozess wird untrennbar verbunden sein mit dem Namen Götzl. Michaela Odersky, Peter Lang, Konstantin Kuchenbauer und Axel Kramer bilden zusammen mit Manfred Götzl den 6. Strafsenat, der gemeinschaftlich entschieden hat, die Hauptangeklagte Beate Zschäpe für lange Zeit hinter Gittern zu stecken. 20 Jahre, grob gerechnet. Wer in den Beratungen des Senats die Hosen an hatte, wer den Weg bestimmte, das wissen nur diese fünf Richter. Sie werden es für sich behalten. Aber immer dann, wenn sich die Tür hinter der Richterbank geöffnet hatte, in all den 438 Verhandlungstagen, dann hatte immer Manfred Götzl das Sagen. Im wahrsten Sinne des Wortes. Götzl sprach, die Kollegen machten sich Notizen.

Manfred Götzl hat sich in den fünf Jahren und zwei Monaten, in denen er den Vorsitz führte, als Virtuose der Strafprozessordnung präsentiert. Die „Stuttgarter Zeitung“ schrieb schon nach einem halben Jahr NSU-Prozess, Götzl erwecke den Eindruck, auch seinen Geburtstag nach den Regeln der Strafprozessordnung zu feiern. Götzl hat ein brillantes Erinnerungsvermögen und noch brillantere Mitschriften der Verhandlung, die er den Verteidigern, den Zeugen, den Rechtsanwälten immer wieder vorgehalten hat. Darauf muss er sich nun stützen, wenn er das Urteil formuliert. Einen vollständigen, offiziellen Mitschnitt der vergangenen mehr als fünf Jahre gibt es nicht. Für die komplette Ausfertigung des Urteils hat Götzl nun genau 91 Wochen Zeit. Ende des Jahres wird er 65 Jahre alt, bayerische Richter dürfen bis 67 arbeiten.

Die Begründung des Schuldspruchs dauert Stunden

Doch das ist Arbeit die noch ansteht. Zunächst muss Götzl lesen. Der Reihe nach zunächst, wonach sich die fünf Angeklagten schuldig gemacht haben. Mord, Raub, Brandstiftung, es ist vor allem bei Beate Zschäpe ein wenig unübersichtlich. Mord in zehn Fällen, versuchter Mord in tateinheitlich 32 Fällen, Mordversuche, Raubüberfälle, tateinheitlich und tatmehrheitlich. Als das erledigt ist, folgt ebenfalls für alle fünf Angeklagten das, worauf wohl alle Beteiligten am intensivsten warten. Die Verkündung des Strafmaßes. Von lebenslang bis hin zu ein paar Jahren. Dann dürfen sich alle setzen. Die Begründung des Schuldspruchs wird Stunden dauern.

Fünf Jahre und zwei Monate lang hat Götzl Fragen gestellt, Anträge abgeschmettert, Überraschung verursacht. Im Juli vergangenen Jahres war das öffentliche Interesse an dem Prozess ein wenig erlahmt, doch dann sind Zuschauer und Medienvertreter doch wieder in den Gerichtssaal geströmt. Das Ende der Beweisaufnahme stand an – und zog sich hin, wie so vieles in dem Prozess. Götzl machte keine Anstalten Tipps zu geben, wann es soweit sei, ließ sich nicht in die Karten schauen – und überraschte dann selbst den Vertreter der Bundesanwaltschaft. Als Herbert Diemer am 25. Juli mit einem Mal das Wort bekam, hatte der sein Plädoyer nicht mit im Saale.

Götzl beweist zum Abschluss noch einmal Fingerspitzengefühl

Am Mittwoch spricht nur Manfred Götzl. Fast schon wie ein netter Opa sitzt er da, der seinen Enkeln Märchen vorträgt. Die Hände vor dem Ordner mit all den vielen Seiten gefaltet, mit ruhiger und gleichmäßiger Stimme und netter Betonung. Was er vorliest ist freilich alles andere als märchenhaft. Von Schüssen aus nächster Nähe in die Köpfe der Opfer ist da die Rede und von Nagelbomben, die junge Mädchen bis heute entstellen. Fast mitten im Satz beendet Götzl seinen Vortrag. Zehn Minuten Pause sagt er, dann geht es weiter.

Götzl beweist zum Abschluss des Prozesses noch einmal Fingerspitzengefühl. Als er die vergleichsweise kurze Haftstrafe für Andre E. verkündet, der zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis muss, da klatschen ein paar Gesinnungsgenossen auf den Zuschauerplätzen. Götzl guckt nur streng. Und als der Vater des Mordopfers Halit Yozgat aufspringt, und mehrmals Teile des Glaubensbekenntnisses „Es gibt keinen Gott außer Gott“ in den Saal ruft, da reagiert Götzl besonnen. „Ich möchte keine weitere Störung haben, sonst muss ich Maßnahmen gegen Sie ergreifen, was ich nicht möchte“. Danach liest Götzl schneller aus seiner Begündung vor, er ist gereizter, als er es zeigen möchte.

Für Götzl wäre eine Kritik des BGH eine Niederlage

Die Anwälte haben zu diesem Zeitpunkt schon erklärt, dass sie den Richterspruch, dessen Begründung noch andauert, anfechten werden, dass es zu einer Revision in Karlsruhe kommt. Für Götzl wäre eine Kritik des Bundesgerichtshofes eine Niederlage. Er hat in den vergangenen zwei Jahren auch die abseitigsten Anträge zugelassen, um die Entscheidung revisionsfest zu machen. Würde ihm Karlsruhe widersprechen, es wäre eine persönliche Katastrophe für den Mann, der in seinem Gerichtssaal keine Widerworte geduldet hat. Mit manch einem von Erinnerungslücken geplagten Zeugen hatte Götzl beachtliche Geduld. Aber wehe man kam ihm frech, respektlos oder gar mit einer anderen Ansicht. Doch von Karlsruhe muss sich Götzl etwas sagen lassen. Schon ganz zu Beginn des Prozesses war das so. Damals hob das Bundesverfassungsgericht die Regeln auf, mit denen das Gericht Medienvertreter zugelassen hatte. Doch erst muss Götzl ja sein Urteil schreiben. Bis zum Frühjahr 2020 hat er dafür Zeit.