Zwei Goldhändler und zwei Komplizen haben rund 45 Millionen Euro holländisches Drogengeld gewaschen. Foto: dpa/Achim Scheidemann

Nach einem halben Jahr Prozessdauer verhängt die 18. Strafkammer für die Wäsche von holländischem Drogengeld mittels fingierter Goldkäufe bis zu neuneinhalb Jahre Gefängnis.

Urteil - Der bereits seit Juli vergangenen Jahres andauernde Geldwäsche-Prozess vor der 18. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichtes endet mit langen Haftstrafen. Die Kammer um Richterin Manuela Haußmann hält es für zweifelsfrei erwiesen, dass zwei Goldhändler – ein 45-jähriger Schorndorfer und ein zuletzt in Dubai lebender 51-Jähriger Mann aus Pakistan – zusammen mit der 44-jährigen Ehefrau des Schorndorfers und einem weiteren Komplizen (34) in großem Stil holländisches Drogengeld gewaschen haben. Dies geschah, so das Gericht, mittels fingierter Goldtransaktionen und in einer Größenordnung von rund 45 Millionen Euro. Die beiden Hauptakteure müssen jeweils für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis, der Geld- und Goldkurier drei Jahre und neun Monate. Bei der Ehefrau des Schorndorfers, der Buchführerin im Schorndorfer Laden, liegt das Strafmaß mit vier Jahren und neun Monaten sogar höher, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für alle vier Angeklagte Freisprüche gefordert.

45 Millionen Euro illegale Gelder transferiert

Im Sinne eines international operierenden Geldwäschekartells, so die Urteilsbegründung, habe das Quartett in mindestens 36 Fällen Drogengeld in Höhe von jeweils zwischen gut 500 000 und knapp zwei Millionen Euro aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht und dieses dann – getarnt als Bezahlung für Feingold – nach Dubai verschoben. Zwischen Juni 2017 und Januar 2018 sind so laut der umfangreichen Nachforschungen der Zoll-Ermittlungsgruppe „Goldeneye“ insgesamt etwa 45 Millionen Euro an illegalen Geldern transferiert worden. Neben den Haftstrafen hat das Gericht auch die Einziehung des auf mindestens eine Million Euro taxierten Gewinns aus der Drogengeldwäsche angeordnet.

Aufgeflogen ist die florierenden Geldreinigung, nachdem Zollfahnder aufgrund der hohen Summen stutzig geworden waren, mit denen das jahrelang eher an der Insolvenzgrenze dümpelnde Geschäft in Schorndorf plötzlich operierte. Eher zufällig geriet dann im Januar 2018 der 34-jährige Kurier in eine Routinekontrolle des Zolls an der deutsch-niederländischen Grenze. Versteckt im Kofferraum seines Autos fanden sich 1,5 Millionen Euro in bar – angeblich die Bezahlung für den Verkauf von 42 Kilogramm Gold in Holland. Nachforschungen brachten Aufnahmen einer Überwachungskamera zu Tage, die zeigen, wie der 34-Jährige das Geld auf dem Parkplatz eines Supermarktes von einem als Drogendealer bekannten Mann übernahm.

Gericht lobt die akribische Arbeit der Ermittler

Der Rest, so Richterin Haußmann, die die akribische Arbeit der Ermittler ausdrücklich lobte, sei die Auswertung hunderter Dokumente und mitgeschnittener Gespräche gewesen. Hart ins Gericht ging sie in ihrer Urteilsbegründung mit der Verteidigung des Geldwäscherquartetts. Denn auffallend an deren Plädoyers sei gewesen, dass nur auf fehlende direkte Beweise gepocht worden sei und genau diese analytischen Aspekte völlig gefehlt hätten. Geradezu waghalsig nannte sie den Umgang mit Zeugen.

Am Haupt-Ermittler, so die direkte Ansprache an den Verteidiger Martin Heising, der das Gericht in seinen Ausführungen heftig kritisiert hatte, „haben Sie sich die Zähne ausgebissen. Ich hätte gedacht, dass die Verteidigung versucht, so einen Zeugen ganz schnell wieder aus dem Saal zu bekommen.“ Ein Glücksfall sei dieser Mann gewesen, der sachlich und kompetent jede Frage beantwortet habe. „Da war der richtige Mann zur richtigen Zeit am richtigen Platz.“

Fast so etwas wie Mitleid äußerte die Richterin dagegen für die Buchhalterin des Quartetts. Diese sei zwar sicherlich durch ihren Gatten getrieben worden. Sie habe aber angesichts der von ihr sorgfältig frisierten Bücher ganz genau gewusst, um was es ging. Haußmann zu der 44-Jährigen, die nach der Urteilsverkündung einen Zusammenbruch erlitt und zur Versorgung kurzzeitig den Saal verlassen musste: „Ihr Bild hat sich im Lauf des Prozesses stark gewandelt.“