Immer wieder haben sich Vonovia-Mieter und Initiativen in den vergangenen Jahren gegen Mieterhöhungen nach Modernisierung gewehrt. Vor Gericht gibt es inzwischen Erfolge. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Deutschlands größtes Immobilienunternehmen bekommt erneut Gegenwind bei seinen umstrittenen Modernisierungen. Eine Stuttgarterin muss die Mieterhöhung nicht bezahlen – wegen eines Formfehlers im Anschreiben.

Stuttgart - Eine Mieterin aus dem Stuttgarter Osten hat sich mit Unterstützung des Mietervereins juristisch gegen Deutschlands größtes Immobilienunternehmen Vonovia durchgesetzt. Das Stuttgarter Landgericht hat jetzt ein Urteil des Amtsgerichts vom Januar bestätigt. Demnach muss das Unternehmen der Frau knapp 4700 Euro zurückzahlen.

Das Gebäude, in dem sie wohnt, ist wie viele andere bundesweit modernisiert worden. Die Frau sollte deshalb knapp 200 Euro monatlich mehr bezahlen – eine Erhöhung um 37,5 Prozent. Sie stimmte dem aber nur unter Vorbehalt zu und protokollierte anschließend die Arbeiten. Dann klagte sie gegen die Erhöhung und auf Mietminderung während der Bauzeit – und bekam jetzt erneut recht.

Allerdings nicht, weil die Mieterhöhung grundsätzlich nicht rechtens wäre. Sondern aus formalen Gründen. In dem Ankündigungsschreiben ist aus Sicht der Richter nicht detailliert genug aufgeführt, bei welcher Baumaßnahme es sich um Modernisierung und bei welcher um Instandhaltung handelt. Instandhaltungen kann der Vermieter nicht umlegen. Das Schreiben schlüssele auch keine Gewerke auf. „Das Mieterhöhungsverlangen ist nicht hinreichend begründet“, urteilt das Gericht. Dem Mieter sei eine Prüfung der Forderung so nicht möglich.

Mieterverein sieht Signal für andere Betroffene

Über die Folgen des Urteils gehen die Meinungen weit auseinander. „Wir halten es für falsch und prüfen weitere rechtliche Schritte“, sagt Vonovia-Sprecherin Katja Mazurek. Eine Revision ist allerdings nicht zugelassen. Mazurek betont, es gehe „um eine reine juristische Formalie, nicht um die Modernisierung oder die daraus resultierende Mieterhöhung selbst. Das Urteil hat für uns daher keine Signalwirkung.“ Man versuche, die Schreiben möglichst klar zu formulieren.

Beim Stuttgarter Mieterverein wertet man die Entscheidung dagegen als Grundsatzurteil. Schließlich sind ähnlich formulierte Erhöhungsschreiben an zahlreiche Mieter der 4700 Vonovia-Wohnungen in Stuttgart verschickt worden. Diverse Gerichte im ganzen Bundesgebiet haben zudem in der Vergangenheit ähnlich entschieden, etwa in Hamburg und Bremen. Der Vorsitzende Rolf Gaßmann rät deshalb allen Vonovia-Mietern, ihre Modernisierungserhöhung prüfen zu lassen. Außerdem fordert er, dass Vonovia „nun auf alle betroffenen Mieter zugeht, um eine einvernehmliche Lösung zur Rückzahlung unbegründeter Mieterhöhungen herbeizuführen“. Ansonsten werde man Klagen weiterer Mieter unterstützen.