Demonstranten versammeln sich anlässlich der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Stuttgart. Foto: dpa

Juristisch nachvollziehbar lässt das Stuttgarter Landgericht die angeklagten früheren Mitarbeiter von Heckler & Koch mehr oder weniger ungeschoren davon kommen. Doch wenigstens wurde die Mitschuld des Unternehmens aufgezeigt, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Mexiko – daran kann auch der neue Präsident so bald nichts ändern – ist ein Hort des Grauens. An die 30 000 Mordopfer werden dort jedes Jahr verzeichnet. In so ein Land Waffen zu exportieren, ist per se moralisch verwerflich und mit Bezug auf spezielle Unruheprovinzen ein Verbrechen. Mitarbeiter von Heckler & Koch haben es trotzdem gemacht. Und auch wenn das Stuttgarter Landgericht „kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik“ abhalten wollte, wie der Vorsitzende Richter am Ende sagt, so ist das Urteil doch auch eine Abrechnung mit der gewissenlosen Praxis der Waffenschmieden. Mit der Millionenbuße wird die Firma selbst an den Pranger gestellt.

Behördenmitarbeiter haben Augen zugedrückt

Da die Haupttäter nicht mehr greifbar waren, wurden zwei Mitläufer konsequenterweise nur zu Bewährungsstrafen wegen Beihilfe verurteilt. Fragwürdig erscheint hingegen die Einschätzung, dass deutsche Behörden keine Schuld träfe. Dabei haben Zuständige im Wirtschaftsministerium und Auswärtigen Amt zumindest Augen zugedrückt, wenn es darum ging, die Endverbleibserklärungen passend zu machen. So wurde Heckler & Koch das illegale Tun mangels strikter Kontrolle leicht gemacht. Da kann man nur hoffen, dass die heutige Sensibilisierung für Rüstungsexporte sämtliche Ministerienstuben erreicht hat – sonst braucht es mehr politischen Druck.