Im Prozess um ein Kletterunglück in Stuttgart ist das Urteil gefallen. (Symbolfoto) Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart darf ein nach einem Kletterunglück querschnittsgelähmter Mann auf Entschädigung hoffen. Die Betreiberin eines Indoor-Kletterparks haftet zu 75 Prozent für den Unfall. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Stuttgart - Ein nach einem Kletterunglück querschnittsgelähmter Mann darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf Entschädigung hoffen. Demnach haftet die Betreiberin eines Indoor-Kletterparks zu 75 Prozent für den verhängnisvollen Unfall, der sich bereits 2011 ereignet hatte. Den Kläger treffe aber eine Mitschuld. Eine beteiligte Frau, die in den Augen der Vorinstanz alleine verantwortlich war für das Unglück, wurde vom Oberlandesgericht am Dienstag vollständig entlastet.

Bei dem Unfall war ein Kletterer auf den Kläger gestürzt, der zu diesem Zeitpunkt in einem Durchgang zwischen zwei Kletterwänden auf dem Boden stand. Letzterer erlitt schwere Verletzungen an der Wirbelsäule und sitzt nun im Rollstuhl. Er verklagte den Kletterer, der gestürzt war, und die Frau, die diesen damals gesichert hatte, sowie die Betreiberin der Anlage.

Die Enge in dem Durchgang sei - entgegen der Auffassung der Vorinstanz - die Hauptursache für den Unfall, befand nun das Oberlandesgericht Stuttgart. Damit sei hauptsächlich die Betreiberin der Anlage verantwortlich. Doch auch das Unfallopfer selbst, ebenfalls ein Kletterer, hätte die Gefahr erkennen müssen und hafte daher zu 25 Prozent. Die Frau, die den abstürzenden Kletterer gesichert hatte, treffe keine Schuld.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Über die Höhe von Schmerzensgeld und Schadenersatz muss nun gesondert entschieden werden. Auch ein Vergleich zwischen den Parteien ist möglich.